Wer kauft schon gerne die Katze im Sack? Kein Wunder also, dass in einem Bewerbungsgespräch die Einladung zum Probearbeiten ausgesprochen wird. Eigentlich eine gute Sache, denn es können sich beide Seiten beschnuppern und sehen, ob sie zueinander passen. Allerdings geht nicht immer alles mit rechten Dingen zu.
Wozu Probearbeiten?
An einem Probetag können sich PTA, Team und der Chef über den ersten Eindruck des Bewerbungsgesprächs hinaus besser kennenlernen. Alle Seiten können herausfinden, ob man zueinander passt. Außerdem wird dem potenziellen Neuzugang ein Blick hinter die Kulissen gewährt. Das Apothekenteam kann den Bewerber mit Fragen auf Herz und Nieren prüfen.
Probearbeiten = Schwarzarbeit?
Folgt die PTA der Einladung zum Probearbeiten, sind zwei Dinge zu beachten. Zum einen sollte die Frage nach der Bezahlung vorab geklärt werden und zum anderen müssen Apothekenmitarbeiter angemeldet werden. Laut Arbeitsrecht sollte der Bewerber nicht in die Arbeitsabläufe der Apotheke eingebunden werden, sondern nur mitlaufen. Denn der Kandidat darf am Probetag nicht wertschöpfend für die Apotheke tätig sein. Demzufolge gibt es auch keine Vergütung. Was jedoch gezahlt werden kann, ist eine Aufwandsentschädigung, beispielsweise für den Fahrweg. Zudem handelt es sich beim Probearbeiten auch nicht um ein Arbeits- sondern um ein Einfühlungsverhältnis.
Eine Anmeldung bei der Sozialversicherung oder dem Finanzamt ist bei einem Einfühlungsverhältnis nicht nötig. Der Inhaber ist nur verpflichtet, Angestellte bei Sozial- und Unfallversicherung sowie der Krankenkasse anzumelden. Da beim Probetag jedoch kein Arbeitsverhältnis besteht, ist eine Anmeldung nicht erforderlich.
Achtung: Probearbeiten kann unbeabsichtigt zum Arbeitsverhältnis werden.
Dafür ist weder eine schriftliche noch eine mündliche Vereinbarung nötig. Es reicht aus, wenn die Grenzen des Probearbeitens überschritten werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich der Interessent an Pausen- und Arbeitszeiten halten oder Dienstkleidung tragen muss oder der Kandidat als kostenlose Arbeitskraft ausgenutzt wird – sprich durch Erfüllen der Arbeitsleistung als fester Mitarbeiter in das Team aufgenommen wird. Zudem handelt es sich laut § 1 Absatz 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz beim Erfüllen gewinnorientierter Arbeiten um Schwarzarbeit.
Wie lange darf die Probearbeit dauern?
Da die Probearbeit lediglich dem Beschnuppern dient, sollten einige Stunden am Vor- oder Nachmittag genügen. Verlangt ein Apotheker vom Bewerber mehr als einen Tag, sollte eine andere Apotheke in Erwägung gezogen werden – auch wenn es keine gesetzliche Obergrenze zur Dauer der Probearbeit gibt.
Was ist bei einem Unfall?
Kommt es während der Probearbeit zu einem Unfall, springt nicht die gesetzliche Unfallversicherung ein. Schließlich handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis. Also kann sich der Verletzte nur auf den Schutz der privaten Unfallversicherung verlassen. Kommt es zu Schäden am Eigentum der Apotheke, muss die private Haftpflichtversicherung des Bewerbers einspringen.
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