Preisgünstiges Importarzneimittel und Einsparziel
Was ist ein preisgünstiges Importarzneimittel? Wann ist das Einsparziel erreicht? Was droht bei Nichterreichen? Viele Fragen – die Antworten liefert der Rahmenvertrag.
Die Definition für ein preisgünstiges Importarzneimittel liefert der Rahmenvertrag in § 2. Ein Importarzneimittel ist preisgünstig, wenn bei identischer Packungsgröße der für den/die Versicherte:n maßgebliche Abgabepreis des Importarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte niedriger ist als der Abgabepreis des Referenzarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte:
- Abgabepreis Referenzarzneimittel abzüglich gesetzlicher Rabatte bis einschließlich 100 Euro mindestens 15 Prozent niedriger,
- Abgabepreis Referenzarzneimittel abzüglich gesetzlicher Rabatte von über 100 Euro bis einschließlich 300 Euro mindestens 15 Euro niedriger,
- Abgabepreis Referenzarzneimittel abzüglich gesetzlicher Rabatte über 300 Euro mindestens 5 Prozent niedriger.
Berücksichtigt werden Fertigarzneimittel, für die es Importe, aber keine Generika gibt, Fertigarzneimittel, die namentlich mit Aut-idem-Kreuz verordnet wurden, Fertigarzneimittel der Substitutionsausschlussliste sowie Fertigarzneimittel im Mehrfachvertrieb. Allerdings darf das ausgewählte Importarzneimittel den Festbetrag nicht überschreiten. Stehen nur Präparate mit Festbetragsaufzahlung zur Wahl, soll das Arzneimittel mit der geringsten Aufzahlung geliefert werden.
§ 13 Rahmenvertrag: Einsparziel für preisgünstige Importarzneimittel
Das Einsparziel beträgt 2 Prozent vom theoretischen Umsatz, der im importrelevanten Markt erzielt wird. Berücksichtigt wird ein Zeitraum von drei Monaten, und zwar pro Kasse. Für die Berechnung des theoretischen Umsatzes werden alle Abgaben im importrelevanten Markt monetär so bewertet, als wäre das Referenzarzneimittel abgegeben worden. Grundlage für die Berechnung ist der Abgabepreis abzüglich der gesetzlichen Rabatte. Die Einsparung durch die Abgabe eines preisgünstigen Importarzneimittels ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Umsatz für das abgegebene preisgünstige Importarzneimittel und dem Umsatz, der für das jeweilige Referenzarzneimittel angefallen wäre – abzüglich der gesetzlichen Rabatte.
Der Rabattvertrag hat stets Vorrang. Sind keine Rabattarzneimittel verfügbar oder in der Apotheke vorrätig oder wurde kein Rabattvertrag geschlossen, sollte ein für das Einsparziel relevanter preisgünstiger Import abgegeben werden.
Was passiert, wenn das Einsparziel nicht erreicht wird?
Wird das Einsparziel im Kalenderquartal nicht erreicht, vermindert sich gemäß § 13 Rahmenvertrag die Rechnungsforderung für den letzten Abrechnungsmonat des Kalenderquartals um die Differenz zwischen dem festgelegten Einsparziel und der tatsächlich erzielten Einsparung. Schließt eine Apotheke oder wird verkauft, wird auf den letzten Abrechnungsmonat abgestellt.
Wird das Einsparziel übertroffen, wird der Apotheke der Betrag, der über das Einsparziel hinausgeht, in Form eines Einsparguthabens gutgeschrieben. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
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