Preisanker Import/Original: Anruf-Frage weiterhin offen
Warteschleife statt Handverkauf: Apotheker und Ärzte werden wohl nie echte Freunde, denn die lästigen Anrufe gehen weiter. Wird der Preisanker überschritten, ist bei den Ersatzkassen im Fall Original/Import mit dem Arzt vor der Abgabe Rücksprache zu halten. Darüber hatte der Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) seine Mitglieder vor Kurzem informiert. Grund ist der ergänzende Arzneiversorgungsvertrag, der sich aktuell noch in der Anpassung befindet.
Rückblick
Der neue Rahmenvertrag verlangt bei der Überschreitung des Preisankers eine telefonische Rücksprache mit dem Arzt. In der Praxis ein Irrsinn – für Apotheker und Mediziner. Ende Oktober kam dann die frohe Botschaft vom GKV-Spitzenverband. Kein Anruf unter der Sonder-PZN. Die Arbeitserleichterung gilt nicht nur für den generischen, sondern auch für den importrelevanten Markt sowie im „dringenden Fall“ nach § 14 Absatz 2 des Rahmenvertrags und § 14 Absatz 4 dringliche Abgabe und notwendige Abweichung von der Importabgabe.
Allerdings gibt es nicht nur den Rahmenvertrag, sondern auch die ergänzenden Lieferverträge (AVV) – und zwar zu den Regelungen zum Preisanker bei der Nichtverfügbarkeit von Importen. Und die wurden mit der Einigung aus dem Oktober nicht ausgehebelt.
Diskrepanz zwischen Rahmenvertrag und AVV, sagt der Verband der Ersatzkassen (Vdek)
Schön und gut, dass sich GKV-Spitzenverband und DAV in Bezug auf den Preisanker auf ein gemeinsames Vorgehen – keine Anrufe bei Übersteigen des Preisankers – geeinigt haben, findet der Vdek. „Dieses gemeinsame Vertragsverständnis von GKV-SV und DAV wird von den Ersatzkassen geteilt“, teilt ein Sprecher mit. Die Sache hat nur einen Haken: „Allerdings führt dies momentan zu einer Diskrepanz zwischen den Regelungen des Rahmenvertrages im Zusammenhang mit der Abgabe von Importarzneimitteln und des Arzneiversorgungsvertrages (AVV).“ Also sind weitere Gespräche nötig, um auch für Barmer, TK, DAK & Co. eine Lösung zu finden. Die Verhandlungen laufen. „Die Vertragspartner Vdek und DAV befinden sich aktuell in der Anpassung des AVV.“
Mehr aus dieser Kategorie
Entlassrezept: Neue Regelung bei Primärkassen
Welche Packung im Rahmen des Entlassmanagements abgegeben werden kann, stellt Apotheken immer wieder vor Herausforderungen. Zwar ist grundsätzlich eine N1 …
Tipp-Ex-Retax: AOK verzichtet erneut auf Verjährung
Korrekturen mit Tipp-Ex haben in der Vergangenheit zu Retaxationen geführt – ebenso die mehrfache Abrechnung der BtM-Gebühr. Zu Unrecht, finden …
AOK Nordost warnt vor Rezeptfälschungen
Die AOK Nordost verzeichnet eine „neue Welle von Rezeptfälschungen“. Betroffen sind vor allem Verordnungen über Krebsmedikamente sowie ein Allergie-Mittel. Apotheken …










