Prednisolon, Digitoxin: SVA berät über Rezeptpflicht
Morgen tagt der Sachverständigenausschuss (SVA) für Verschreibungspflicht. Auf der Agenda stehen OTC-Switches von Prednisolon zur Anwendung auf der Haut, Hyoscyami folium et herba (Bilsenkrautblätter und -kraut) zur oralen Anwendung, Digitoxin zur Anwendung am Auge und Olopatadin zur Anwendung am Auge bei Kindern ab drei Jahren.
Olopatadin ist bereits für Erwachsene rezeptfrei erhältlich. Anfang 2023 hatte der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht einstimmig empfohlen, den Antrag auf einen OTC-Switch für Olopatadin zur Anwendung am Auge anzunehmen. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wurde entsprechend angepasst. Olopatadin ist aktuell von der Rezeptpflicht ausgenommen zur Anwendung am Auge, wenn auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene angegeben ist, es sei denn, es handelt sich um von der Europäischen Kommission als verschreibungspflichtig zugelassene Arzneimittel. Bald könnten Arzneimittel mit dem Wirkstoff auch für Kinder ab drei Jahren rezeptfrei zur Verfügung stehen.
Prednisolon gehört zu den Glucocorticoiden und besitzt entzündungshemmende, immunsuppressive und antiallergische Eigenschaften. Der Wirkstoff findet unter anderem in der Rheumatologie, Pneumonologie und Dermatologie Anwendung. Für letztere wird über einen Switch beraten. Bisher sind Arzneimittel mit dem Wirkstoff verschreibungspflichtig. Eine Ausnahme ist die Kombination mit Salicylsäure zur Anwendung auf der Kopfhaut. Der Switch war erfolgreich und mit Linola Akut ist ein OTC-Arzneimittel erhältlich. Das Präparat ist zugelassen zur Behandlung von gering ausgeprägten entzündlichen Erkrankungen der Kopfhaut bei Erwachsenen, die auf eine symptomatische äußerliche Behandlung mit schwach wirksamen Corticosteroiden ansprechen.
Außerdem sind Hydrocortison-haltige topische Zubereitungen zu 0,25 Prozent in einer maximalen Packungsgröße von 50 g sowie zu 0,5 Prozent in Packungen zu 30 g von der Verschreibungspflicht ausgenommen. Und auch für die Wirkstoffkombination Aciclovir und Hydrocortioson zu 1 Prozent zur Behandlung von Lippenherpes wurde eine Entlassung aus der Verschreibungsplficht beschlossen. Gescheitert ist jedoch der Versuch, Hydrocortison 1 Prozent zum äußeren Gebrauch zu switchen. Es bleibt also spannend, wie der SVA morgen einen OTC-Switch von Prednisolon zur topischen Anwendung bewertet.
Beraten wird morgen auch über die Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Digitoxin zur Anwendung am Auge. Der Wirkstoff ist ein langwirksames Herzglykosid, das oral angewendet zur Behandlung manifester chronischer Herzinsuffizienz, Tachyarrhythmia absoluta bei Vorhofflimmern/Vorhofflattern oder paroxysmalem Vorhofflimmern/Vorhofflattern eingesetzt wird. Doch Digitoxin findet auch zur symptomatischen Behandlung von Asthenopie muskulärer, akkomodativer oder nervöser Art, die durch Überlastung des Sehorgans auftritt, am Auge Anwendung. Entsprechende Arzneimittel könnten künftig ohne Rezept bereitstehen.
Und auch über den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Hyoscyami folium et herba (Bilsenkrautblätter/-kraut) zur oralen Anwendung, das unter anderem bei Magen-Darm-Beschwerden genutzt wird, wird beraten.
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