Praxisurlaub: Vertretungspraxis übernimmt Zweitimpfungen
Zweitimpfungen sind auch bei Praxisurlaub möglich. Die Impfkampagne kommt nicht ins Stocken, wenn die Haus- und Facharztpraxen Ferien machen. Wieso nicht? Weil die Vertretungspraxis die Zweitimpfungen übernimmt. Das Prozedere der Bestellung ist schon geklärt.
In den Vertragsarztpraxen stehen die ersten Zweitimpfungen mit Comirnaty an. Aber auch Pfingsten steht vor der Tür und somit der Praxisurlaub. Die Zweitimpfungen mit Comirnaty sind dennoch nicht in Gefahr, weil die Vertretungspraxen die Impfungen übernehmen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die ABDA haben sich auf ein Verfahren verständigt: Der/die Vertretungsärzt:in kann die für die Zweitimpfungen des/der Kolleg:in benötigten Impfstoffdosen auf einem separaten Rezept bestellen. Außerdem kann bei Praxisurlaub die Impfstoffbestellung früher abgesetzt werden,
„Zweitimpfungen können bei Praxisschließungen, etwa wegen Urlaub, in der Vertretungspraxis durchgeführt werden. So kann der in der Coronavirus-Impfverordnung für BioNTech empfohlene Impfabstand von sechs Wochen eingehalten werden“, teilt die KBV den Praxen mit.
Zweitimpfungen bei Praxisurlaub: So läuft die Bestellung
Die Vertretungspraxis bestellt die Anzahl an Impfdosen, die der/die zu vertretende Ärzt:in übermittelt hat. Dazu kommt wie gewohnt das Muster-16-Formular zum Einsatz. Achtung: Der/die Vertretungsärzt:in gibt die eigene lebenslange Arztnummer (LANR) und den Namen des/der zu vertretenden Ärzt:in an! Die Bestellung ist in derselben Apotheke einzureichen, bei der die Vertretungspraxis auch sonst (für die eigenen Patient:innen) den Impfstoff bestellt.
Der/die Vertretungsärzt:in soll die benötigten Impfstoffdosen für die eigenen Patient:innen auf einem separaten Rezept bestellen. „Die Bestellung dieser Impfstoffdosen darf nicht mit der Bestellung der Impfstoffdosen für den Vertretungsfall in einem Auftrag zusammengefasst werden.“
Bestellung auch früher möglich
Bei Praxisurlaub kann die Impfstoffbestellung auch früher (vor Dienstag) abgesetzt werden. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Bestellmengen möglicherweise noch nicht bekannt sind. Ärzt:innen und Apotheker:innen sollten dies im Vorfeld besprechen.
Ende Mai wird die Zahl der Impfdosen Comirnaty (BioNTech) weiterhin knapp sein. Weil ab Kalenderwoche 20 die Zweitimpfungen in den Praxen anstehen, weist die KBV die Ärzt:innen darauf hin, dass die Bestellungen für Zweitimpfungen mit Comirnaty Vorrang haben. Die Praxen müssten damit rechnen, dass sie in den letzten beiden Maiwochen maximal ein Vial Comirnaty für Erstimpfungen erhalten. Ende Mai werden somit vorrangig Zweitimpfungen mit Comirnaty stattfinden.
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