Nurofen Fiebersaft als Sonderkontingent
Ibuprofen-Fiebersäfte sind nur eingeschränkt lieferbar und die Rezepturherstellung eine Alternative, doch ein Regress ist nicht ausgeschlossen. Da kommt die Nachricht von Phoenix genau richtig. Der Großhandel bietet im Apothekenportal ein Sonderkontingent Nurofen Fiebersaft an.
Apotheken können über die Online-Sparangebote im Apothekenportal ein Sonderkontingent Nurofen Fiebersaft bestellen, und zwar bis zum 30. November 2022, wie Phoenix informiert. Zur Verfügung steht Nurofen Junior Fieber- und Schmerzsaft Erdbeer zu 100 ml.
„Zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung werden wir die max. Bezugsmenge pro Apotheke und Monat auf 120 Packungen limitieren“, informiert Phoenix die Apotheken. Die Mindestbestellmenge liegt bei zwölf Packungen – oder einem Vielfachen davon. Der Großhändler behält sich jedoch vor, aus Packungseinheiten auf- oder abzurunden beziehungsweise Bestellungen zu kürzen.
Ibuprofen kommt im Rahmen der Selbstmedikation bei leichten bis mäßig starken Schmerzen zum Einsatz und gehört zur Gruppe der nicht-steroidalen Antirheumatika (NSAR). Die Wirkung ist auf eine nicht-selektive Hemmung der Cyclooxygenasen COX-1 und COX-2 zurückzuführen. Dosiert wird in Abhängigkeit vom Körpergewicht beziehungsweise Alter – in der Regel mit 7 bis 10 mg/kg als Einzeldosis, bis maximal 20 bis 30 mg/kg als Tagesgesamtdosis. Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren und Erwachsene nehmen als Einzeldosis 200 bis 400 mg, die Tageshöchstdosis liegt bei 1.200 mg Ibuprofen.
Für Ibuprofen-Suspensionen aus der Rezeptur liegen neue Stabilitätsdaten vor. Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker hat Untersuchungsergebnisse zu chemischer und physikalischer Stabilität des Rezepturarzneimittels vorgelegt. Diese bestätigen den Ibuprofen-Suspensionen eine Stabilität von zwei Monaten.
Aufgrund fehlender Stabilitätsdaten lag die Aufbrauchfrist für Ibuprofen-Suspensionen aus der Rezeptur bei vier Wochen. „Für Ibuprofen-Suspensionen 20 oder 40 mg/mL, hergestellt aus Rezeptursubstanz oder pulverisierten Tabletten, kann die Apotheke nun jeweils die Aufbrauchfrist mit 2 Monaten angeben“, teilt das DAC/NRF mit.
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