PG 30: Ersatzkassen verzichten auf neue Präqualifizierung
Die Überführung der Produktgruppe 03 in die PG 30 hat in den Apotheken für Wirbel gesorgt. Seit dem 1. September hängen Apotheken in der Luft, denn bislang ist nicht klar, wann und ob sie sich für die neue Produktgruppe präqualifizieren müssen. Bei den Ersatzkassen herrscht jetzt Klarheit.
Zum 1. September haben rund 2.900 Artikel eine neue Hilfsmittelpositionsnummer erhalten und sind nun der neuen PG 30 „Hilfsmittel zum Glukosemanagement“ zugeordnet. Betroffen sind unter anderem Lanzetten zur Insulintherapie und Insulinpen-Kanülen. Ob Apotheken nach den alten Vorgaben abrechnen können, war bislang unklar.
Jetzt gibt es zumindest bei den Ersatzkassen Klarheit. Alle Ersatzkassen – Techniker Krankenkasse (TK), Barmer, DAK, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk) und Hanseatische Krankenkasse (HEK) akzeptieren die vertraglichen Vereinbarungen der bekannten PG 03 und PG 21 auch für die neue PG 30. Dass dies möglich ist und somit die Präqualifizierung entfallen kann, hatte vor kurzem eine GKV-Sprecherin mitgeteilt: „Im Hinblick auf bereits vorhandene Präqualifizierungsbestätigungen für die bisherigen Versorgungsbereiche, in denen diese Hilfsmittel vor der Fortschreibung der Empfehlungen berücksichtigt waren, erfolgte in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen gleichzeitig eine Klarstellung dahingehend, dass diese Bestätigungen von den Krankenkassen weiterhin anerkannt werden.“
Die technische Umsetzung ist jedoch noch nicht für alle Ersatzkassen in der Warenwirtschaft vollzogen. Für die DAK ist diese erst zum 1. Oktober geplant. Somit sind ab sofort keine Kostenvoranschläge mehr nötig, wenn die abzugebenden Hilfsmittel nach den bislang geltenden Vertragsbedingungen der PG 30 und PG 21 genehmigungsfrei waren.
PG 30: Das sind die neuen HiMi-Nummern
- 30.99.99.0001 Leerbehälter/Reservoirs für Insulinpumpen
- 30.99.99.0003 Adapter für Insulinbehälter
- 30.99.99.0004 Tragesysteme für Insulinpumpen
- 30.99.99.0004 Tragesysteme für Insulinpumpen
- 30.99.99.0005 Stechhilfen zur Insulintherapie (ehemals 21.99.99.0001)
- 30.99.99.0006 Insulinentnahmesysteme
- 30.99.99.1001 Insulinpen-Kanülen
- 30.99.99.1002 Insulinpatronenadapter
- 30.99.99.1003 Batterien/Akkus
- 30.99.99.1004 Sicherheits-Insulinpen-Kanülen mit einseitiger Abschirmung (Injektionsseite)
- 30.99.99.1005 Sicherheits-Insulinpen-Kanülen mit doppelter Abschirmung (Injektionsseite und Gewindeseite)
- 30.99.99.1006 Lanzetten zur Insulintherapie (ehemals 21.99.99.1001)
- 30.99.99.1007 Lanzetten zur Insulintherapie mit Sicherheitskomponente (ehemals 21.99.99.1008)
- 30.99.99.1008 subkutane Infusionskanülen
- 30.99.99.1009 Kontrolllösungen für Blutzuckermessgeräte (ehemals 21.99.99.1002)
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