Personalschlüssel in der Apotheke: Wie viele Kolleg:innen sind Pflicht?
In den Apotheken herrscht vielerorts Personalmangel. Mitunter kann dieser sogar zu unfreiwilligen „Betriebsferien“ führen. Denn für den ordnungsgemäßen Betrieb kommt unter anderem ein bestimmter Personalschlüssel in der Apotheke ins Spiel. Was dabei zu beachten ist, erfährst du von uns.
Laut § 3 Absatz 2 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) muss zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Apothekenbetriebes „das notwendige Personal, insbesondere auch das pharmazeutische Personal, in ausreichender Zahl vorhanden sein“. Was genau „ausreichend“ bedeutet, lässt die Regelung jedoch offen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte (ADP) hat konkrete Vorstellungen zum Personalschlüssel in der Apotheke. So wurde bereits 2011 in einer Resolution festgelegt, dass das Verhältnis von pharmazeutischem zu nichtpharmazeutischem Personal mindestens 1:1 betragen sollte. Arbeitet in der Apotheke also ein/e PKA, sollte beispielsweise mindestens auch ein/e PTA anwesend sein, die bekanntlich zum pharmazeutischen Personal gehört.
Personalschlüssel: Aufsichtspflicht beachten
Doch PTA arbeiten unter Aufsicht und können lediglich unter gewissen Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten von der Aufsichtspflicht befreit werden. Die Apotheke ohne anwesende/n Approbierte:n zu öffnen und zu betreiben, gehört jedoch nicht dazu. Zumindest bis jetzt. Denn mit der geplanten Apothekenreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) könnten bald sogenannte „Light Apotheken“ ins Spiel kommen. Dabei ist unter anderem vorgesehen, dass „erfahrene PTA“ die Apotheke auch ohne Anwesenheit eines/einer Approbierten öffnen dürfen – sofern eine telepharmazeutische Anbindung an Apotheker:innen im Filialverbund sichergestellt ist und die Apothekenleitung mindestens acht Stunden pro Woche persönlich anwesend ist. Doch das Vorhaben ist umstritten und hat es bisher nicht ins Bundeskabinett geschafft.
In puncto Aufsicht heißt es in der Resolution der ADP weiter: „Um eine ausreichende Aufsicht des pharmazeutischen Personals zu gewährleisten, soll das Verhältnis Apotheker zu pharmazeutischem Personal mindestens 1:3 betragen.“ Sprich: Bei drei anwesenden PTA sollte mindestens ein/e approbierte/r Kolleg:in vor Ort sein.
Der entsprechende Personalschlüssel in der Apotheke gehört zu den Aspekten, die bei den regelmäßigen Revisionen überprüft werden, wie die Apothekengewerkschaft Adexa unter Berufung auf Informationen der ADP klarstellt. „Bei Abweichungen erfolgt, neben dem Hinweis auf Änderung, auch ein Eintrag in den Revisionsbogen.“ Daher sollten die Vorgaben als allgemeinverbindlicher Maßstab betrachtet werden, auch wenn sie keine sanktionierende Wirkung hätten. Denn Strafen wie Geldbußen und Co. drohen nur bei Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben.
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