Ärzt:innen dürfen Paxlovid vorrätig halten und selbst abgeben. Aber wie können die Praxen das Arzneimittel bei den Apotheken bestellen, wieviel können Apotheken für den Aufwand abrechnen und wie lautet die BUND-PZN für Paxlovid für die Praxen? Hier kommt die Antwort.
Die Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen Covid-19 wurde angepasst. Demnach können Hausärzt:innen – Vertrags- und Privatärzt:innen – bis zu fünf Therapieeinheiten je Arztpraxis von ihrer regelmäßigen Bezugsapotheke beziehen. Kinder- und Jugendärzt:innen sind von der Bevorratung ausgenommen.
Achtung: Die Bevorratung gilt pro Praxis. Das bedeutet, dass eine Gemeinschaftspraxis nur bis zu fünf Therapieeinheiten beziehen, bevorraten und abgeben darf.
Auch Krankenhausärzt:innen, die im Krankenhaus zur ambulanten Notfallversorgung tätig sind, dürfen bis zu fünf Therapieeinheiten beziehen und an Patient:innen abgeben. Außerdem ist eine Abgabe an vollstationäre Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI ebenfalls auf fünf Therapieeinheiten beschränkt. Werden in der Pflegeeinrichtung mehr als 150 Bewohner:innen betreut, ist die Bevorratung und Abgabe von bis zu zehn Therapieeinheiten möglich.
So weit, so bekannt. Aber wie kommen die Packungen in die Praxis?
„Derzeit wird mit dem BMG geklärt, ob die Abgabe an Arztpraxen eine Verschreibung erfordert oder nicht“, teilt der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt mit.
KBV empfiehlt Verordnung auf rosa Rezept
Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sollen Ärzt:innen ein Muster-16-Formular ohne Namensnennung ausstellen. Kostenträger ist wie auch bei der Bestellung von Corona-Impfstoffen das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999. Wurde das Arzneimittel von der Praxis abgegeben, kann in entsprechender Anzahl nachbestellt werden.
Achtung: Praxen sollen Paxlovid bei der Apotheke bestellen, die auch den Sprechstundenbedarf liefert.
Paxlovid für die Praxen: 15 Euro für die Apotheke
Bei der Abgabe von Paxlovid an die Arztpraxis erhält die Apotheke eine Vergütung in Höhe von 15 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebener Packung. Erfolgt die Lieferung im Rahmen des Botendienstes, kann eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 8 Euro einschließlich Umsatzsteuer je erbrachter Lieferung abgerechnet werden.
Neue BUND-PZN für Paxlovid
Für die Abrechnung des Aufwands für die Apotheke bei der Lieferung von Paxlovid an die Praxen wurde eine neue BUND-PZN geschaffen. Abgerechnet wird über die PZN 18268938.
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