Paracetamol: Festbetrag steigt auf 3,47 Euro
Der Festbetrag von Paracetamol wird angehoben. Zum 1. Januar 2023 klettert der Festbetrag für Paracetamol 500 mg zu 20 Tabletten von bislang 1,50 Euro auf 3,47 Euro.
Der Festbetrag ist die vom GKV-Spitzenverband festgelegte Preisobergrenze und somit der maximale Betrag, den die Kassen für ein Arzneimittel zahlen. Festbeträge werden gebildet, wenn mehrere Arzneimittel als vergleichbar eingestuft werden und die Kassen eine niedrige Erstattungsobergrenze festlegen wollen. Dann ist von sogenannten Festbetragsgruppen die Rede. Geht das Preisniveau innerhalb der Festbetragsgruppe nach unten, senkt auch der GKV-Spitzenverband den Festbetrag.
3,47 Euro: Neuer Festbetrag für Paracetamol
Paracetamol – orale Darreichungsformen, nicht verschreibungspflichtig – ist in der Festbetragsgruppe 1B zu finden. Für die Standardpackung von Paracetamol 500 mg zu 20 Tabletten wird der Festbetrag zum 1. Januar 2023 von 1,50 Euro auf 3,47 Euro angehoben. Das hat der GKV-Spitzenverband am 7. November 2022 beschlossen.
Liegt der Verkaufspreis eines Arzneimittels über dem Festbetrag, zahlen Patient:innen in der Regel die Differenz – sprich die Mehrkosten – aus eigener Tasche. Alternativ können sie mit einem anderen, als therapeutisch gleichwertig eingestuften Arzneimittel versorgt werden, für das keine Aufzahlung fällig wird.
Wegen Festbetrag: Marktverengung bei Paracetamol-Saft
Bei Paracetamol-Saft zeigt sich eine „dramatische Marktverengung“. Fast alle Hersteller haben die Produktion eingestellt – es ist nur noch ein Hauptanbieter übrig, wie Pro Generika im Mai informierte. Ein Grund für die Marktverengung sei der Festbetrag – der liege seit zehn Jahren auf demselben Niveau. Pro Flasche Paracetamol-Saft erhält der Hersteller gerade einmal 1,36 Euro. Während der Festbetrag stabil blieb, stiegen die Preise beispielsweise für Energie, Logistik und den Wirkstoff selbst. „Allein in den letzten 12 Monaten ist der Wirkstoff Paracetamol um 70 Prozent teurer geworden. Wichtig dabei: Der Betrag, den der Hersteller von den Krankenkassen erhält, erhöht sich nicht.“ Der Saft wird zum Verlustgeschäft.
Weil aber in puncto Festbetrag für jede Darreichungsform eigene Formeln angesetzt werden, fällt die Anpassung beim Saft gering aus: Statt 3,14 Euro könnte beispielsweise Ratiopharm demnächst 3,32 Euro verlangen, also 18 Cent mehr. Bene liegt mit aktuell 5,25 Euro auch weiter deutlich über dem Festbetrag.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Berufsjahre falsch berechnet: Was gilt bei falscher Gehaltsstufe?
Die Berufsjahre gehören zu den entscheidenden Faktoren bei der Festlegung des Gehaltes. Doch die Berechnung ist kompliziert und Fehler beinahe …
Jede/r Vierte ohne Arbeitszeiterfassung, Acht-Stunden-Tag als Maximum
Die Arbeitszeit gehört aktuell zu den viel diskutierten Themen. Denn die Bundesregierung plant einige Neuerungen beim Arbeitszeitgesetz. Bei der verpflichtenden …
Feiertage und Co.: Müssen PTA für dienstfreie Tage Urlaub nehmen?
Generell gilt: Arbeitnehmende sollen durch Feiertage weder geschädigt noch bereichert werden, heißt es unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Doch entscheidend …














