Ozempic: Kosten nicht steuerlich absetzbar?
Dass die Kassen die Kosten für sogenannte Lifestylemedikamente, beispielsweise zum Abnehmen, nicht übernehmen, ist bekannt. Alternativ können diese in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angegeben werden. Es gibt jedoch Ausnahmen. So ist Ozempic (Semaglutid) laut einem Urteil steuerlich tabu.
Das Einkommensteuergesetz (EStG) sieht in § 33 „Außergewöhnliche Belastungen“ die Möglichkeit vor, Bürger:innen, die finanziell besonders – sprich deutlich über dem Durchschnitt belastet werden – steuerlich zu entlasten. „Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung (Absatz 3) übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird“, heißt es.
Das gilt beispielsweise auch für Krankheitskosten, die nicht vermeidbar und notwendig sind. So kann unter anderem die gesetzliche Zuzahlung steuerlich geltend gemacht werden. Aber auch Kosten für verschreibungspflichtige Lifestylemedikamente, die die Kasse nicht erstattet, oder rezeptfreie Arzneimittel wie Erkältungspräparate können angegeben werden – sofern dadurch die zumutbare Belastungsgrenze überschritten wird.
Für sogenannte Abnehmspritzen mt GLP-1-Rezeptoragonisten wie Semaglutid gilt dies jedoch nicht, zeigt ein Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt. Demnach sind die Kosten für Ozempic nicht steuerlich absetzbar.
Wegen Off-Label-Use: Ozempic nicht steuerlich absetzbar
Ein Patient, dem Ozempic auf einem Privatrezept verordnet wurde, wollte die Kosten dafür steuerlich absetzen und machte sie folglich als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend, weil seine Krankenversicherung nicht dafür aufkam. Doch das Finanzamt lehnte ab. Das Problem: Obwohl das Arzneimittel nur zur Diabetesbehandlung zugelassen ist, wurde Ozempic bei dem Patienten off-label zum Abnehmen genutzt. Dies begründete der Mann mit der Nichtverfügbarkeit des eigentlich verschriebenen Präparates Wegovy, sodass es zu einem Ausweichen auf Ozempic kam.
Doch das genügte laut dem Gericht nicht als Rechtfertigung. Und auch die vorgelegte ärztliche Bescheinigung, wonach das Arzneimittel aufgrund der Diagnose Fettleibigkeit sowie Hypertonie verschrieben worden war, reicht nicht. Stattdessen brauche es laut § 64 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) ein amtsärztliches Gutachten, das die Zwangsläufigkeit des Medikaments nachweisen kann, weil es sich um eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode handelte. Daher sei es im vorliegenden Fall nicht zulässig, die Kosten für Ozempic steuerlich abzusetzen.
Abnehmspritzen generell nicht absetzbar?
Damit nicht genug: Denn laut dem Gericht sei es ohnehin zweifelhaft, ob „Lifestylemedikamente wie Ozempic und Wegovy, die von ihrer Wirkweise her die Verpflegung beeinflussen, überhaupt als außergewöhnliche Belastungen Berücksichtigung finden können“ – selbst bei zulassungskonformer Anwendung. Der Grund: Sie könnten auch als Diätverpflegung betrachtet werden, die laut § 33 Absatz 2 EstG von der ausgeschlossen wird.
„Der in Ozempic und Wegovy enthaltene Wirkstoff Semaglutid führt – wie oben beschrieben – zu einem Gefühl der Sättigung und verlangsamt die Magenentleerung. Er hat damit Auswirkungen auf die Kosten der Verpflegung und dürfte zu den üblichen Aufwendungen der Lebensführung zählen“, so das Fazit des Gerichts.
Der Patient hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, nun muss der Bundesfinanzhof entscheiden, ob die Kosten für Ozempic und Co. eine als außergewöhnliche Belastung sind.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
„Blackout“: Abda ruft zum Protesttag am 17. Dezember auf
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Apothekenhonorars ist im Referentenentwurf zur Apothekenreform nicht zu finden. Weil aber bei anhaltendem Honorarstillstand …
Wegen Dauerüberwachung: 15.000 Euro Schadenersatz
Diebstähle und Überfälle sind in der Apotheke keine Seltenheit. Um dem vorzubeugen, kommen mitunter auch Videokameras zum Einsatz. Doch einige …
Kein Bonus wegen Elternzeit?
Individuelle Boni dienen dazu, das Gehalt aufzubessern und die gezeigten Leistungen zu belohnen. Gründe, warum Angestellte nicht den vollen Bonus …














