Nur knapp jede/r Zweite bekommt Urlaubsgeld
Die Infektionszahlen sinken und die ersten Lockerungen machen Hoffnung auf ein Ende der Pandemie. Und weil die Sommerferien zum Greifen nah sind, wächst das Reisefieber. Da kommt eine Finanzspritze gerade recht. Doch nur knapp jede/r zweite (46 Prozent) Beschäftigte kann sich über Urlaubsgeld freuen, wie eine aktuelle Online-Befragung von Lohnspiegel.de zeigt. Kein Wunder, denn ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.
In Zeiten von Corona und Kurzarbeit spielt Urlaubsgeld eine wichtigere Rolle denn je – vor allem für Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Wer sich auf den Geldsegen freuen darf, zeigt eine Umfrage unter mehr als 57.000 Beschäftigten im Zeitraum von Anfang Mai 2020 bis Ende April 2021.
Urlaubsgeld: Ja oder Nein? Das sind die Faktoren
Die Umfrage zeigt: Nur 46 Prozent der Beschäftigten erhalten Urlaubsgeld. Ob sich Arbeitnehmer:innen über eine Aufstockung der Reisekasse freuen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Am wichtigsten ist wohl die Tarifbindung – 73 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen erhalten Urlaubsgeld, besteht keine Tarifbindung sind es nur 35 Prozent.
Außerdem zeigt sich bei der Sonderzahlung ein Ost-West-Gefälle. In den neuen Bundesländern (33 Prozent) wird seltener Urlaubsgeld gezahlt als im Westen der Republik (48 Prozent). Der Unterschied ist schnell erklärt: Im Westen besteht häufiger Tarifbindung.
Mann oder Frau? Auch das Geschlecht spielt eine Rolle. Männer können sich mit 49 Prozent häufiger über den Geldsegen freuen als Frauen (41 Prozent).
155 oder 2.558 Euro?
Unterschiede gibt es nicht nur bei der Frage, ob überhaupt Urlaubsgeld gezahlt wird, sondern auch in der Höhe. Die Umfrage von Lohnspiegel.de zeigt, dass die Höhe der tarifvertraglich vereinbarten Sonderzahlung je nach Branche unterschiedlich ausfällt: Zwischen 155 und 2.558 Euro sind in diesem Jahr möglich. Am wenigsten Urlaubsgeld bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättengewerbe. Die höchsten Zahlungen erhalten beispielsweise die Angestellten in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, der Metallindustrie, der Papier verarbeitenden Industrie, dem Kfz-Gewerbe, im Versicherungsgewerbe, dem Einzelhandel, dem Bauhauptgewerbe und in der Chemischen Industrie, wie die Hans-Böckler-Stiftung mitteilt.
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