Auch wenn die Kassen dank der Rabattverträge milliardenschwere Einsparungen einfahren, ist nur eines von fünf rabattierten Arzneimitteln von der Zuzahlung befreit. Das ergibt eine aktuelle Berechnung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).
Seit Jahresbeginn sind nur 4.989 der 23.564 Rabattarzneimittel von der gesetzlichen Zuzahlung ganz oder zumindest zur Hälfte befreit. Das sind gerade einmal 21,2 Prozent. Im Januar 2019 waren es sogar nur 3.512 Präparate.
Zuzahlung
Gesetzlich Versicherte müssen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eine Zuzahlung von mindestens fünf und maximal zehn Euro, beziehungsweise bei Arzneimitteln im Preissegment zwischen 50 und 100 Euro zehn Prozent des Apothekenverkaufspreises (AVP), berappen. Es sei denn, der Patient ist befreit. Allerdings erlischt die Zuzahlungsbefreiung zum Jahreswechsel. Hat der Arzt den falschen Zuzahlungsstatus markiert, darf die Apotehke den Fehler beheben.
Kassenspezifische Zuzahlungsermäßigung
Allerdings dürfen die Kassen seit 2007 auf Grundlage des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (WSG) bei geschlossenem Rabattvertrag die Zuzahlung kürzen. Die Entscheidung ist individuell, was den Grund darstellt, warum ein Arzneimittel bei der einen Kasse zuzahlungspflichtig ist und bei der anderen nicht. Man spricht von der kassenspezifischen Zuzahlungsermäßigung. Bei der Kürzung der Zuzahlung haben die Kassen zwei Möglichkeiten: Zum einen können sie gänzlich auf die Zuzahlung verzichten oder diese zumindest halbieren.
Kassen sparen, Patienten zahlen trotzdem zu
„Die Krankenkassen sparen immer mehr Geld ein, indem sie alte durch neue Rabattverträge ersetzen“, sagt Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des DAV. „Einerseits sammeln die Kassen immer mehr Rabatte von den Herstellern ein und muten ihren Versicherten damit regelmäßig Präparatewechsel zu. Trotzdem müssen die Patienten auch weiterhin meistens ihre fünf bis zehn Euro zuzahlen. Die Krankenkassen sollten häufiger die Zuzahlungen erlassen. Das würde die Akzeptanz für ständig wechselnde Präparate und somit auch die Therapietreue der Patienten verbessern.“
Groeneveld fügt hinzu: „Die vielfachen Lieferengpässe bei Rabattarzneimitteln führen in den Apotheken zu erheblichem Zusatzaufwand. Deshalb sollten die Krankenkassen ihre Rabattverträge am besten mit mindestens drei Herstellern mit unterschiedlichen Wirkstoffproduzenten abschließen, um Lieferengpässe zu reduzieren.“
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