Notfallreform: Botendienst als fester Bestandteil
Heute findet im Bundestag die 1. Lesung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz – NotfallG) statt. Initiator des Gesetzentwurfes sind die Grünen. Eine Rolle spielen auch die Apotheken – konkret geht es um die Botendienste.
Während Karl Lauterbach (SPD) bei seiner geplanten Reform zur Notfallversorgung auf integrierte Notfallzentren mit angesiedelten Apothekenstandorten setzte und so den Patient:innen den Weg zur Notdienstapotheke ersparen wollte, geht die Grünen-Bundestagsfraktion einen anderen Weg. In dem Entwurf eines NotfallG sind Notfall-Botendienste vorgesehen, die von den Kassen vergütet werden sollen.
Notfallzentren
Die Grünen wollen integrierte Notfallzentren als sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen aufbauen, in denen zugelassene Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen verbindlich zusammenarbeiten sollen. Das Ziel: Eine bedarfsgerechte ambulante Erstversorgung, die stets gewährleistet ist. Diese Zentren bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis sowie einer zentralen Ersteinschätzungsstelle.
notdienstliche Akutversorgung mit Botendienst
„Die notdienstliche Akutversorgung umfasst auch die Feststellung und Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit sowie die Verordnung von Arzneimitteln, Krankenfahrten, Krankentransporten und Apotheken-Botendiensten“, heißt es im Entwurf. Dabei sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Landesapothekerkammern in einen Informationsaustausch über die Organisation des Notdienstes treten, um die Versorgung der Versicherten zu verbessern und zu erleichtern.
Jede Kassenärztliche Vereinigung soll eine Akutleitstelle betreiben. Diese soll 24 Stunden täglich und spätestens innerhalb von drei Minuten in 75 Prozent der Anrufe und zehn Minuten in 95 Prozent der Anrufe unter 116 117 über ein bundesweit einheitliches digitales Angebot erreichbar sein. Die Akutleitstelle soll den Versicherten in Akutfällen auf der Grundlage eines bundesweit einheitlichen standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens eine unmittelbare ärztliche Versorgung – wenn möglich auch in Form einer Telefon- oder Videokonsultation – vermitteln. Wenn medizinisch erforderlich, müsse ein Krankentransport, eine Krankenfahrt oder ein Apothekenbotendienst vermittelt werden.
Ziel ist es, insbesondere auch auf die besonderen Belange von Pflegebedürftigen einzugehen und Versorgungslücken insbesondere für immobile Patientinnen und Patienten zu schließen. Für die Erweiterung der Aufgaben der Akutleitstellen werden Mehrausgaben in Höhe von etwa 90 Millionen Euro prognostiziert.
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