Notfallmedikament: Versorgungsmangel bei ASS i.v.
Bei Acetylsalicylsäure-haltigen Arzneimitteln zur intravenösen Anwendung besteht ein Versorgungsmangel. Diesen hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit fehlt ein wichtiges Notfallmedikament.
In der vergangenen Woche wurde der Versorgungsmangel bekanntgegeben. Dazu heißt es: „Bei Acetylsalicylsäure-haltigen Arzneimitteln in intravenöser Darreichungsform handelt es sich um Arzneimittel zur Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung.“
Die Versorgungslage bei Acetylsalicylsäure-haltigen Arzneimitteln zur intravenösen Anwendung ist seit einigen Jahren angespannt. Erst vor wenigen Wochen hieß es, dass Aspirin i.v. 500 mg (D,L-Lysinacetylsalicylat Glycin) wieder in allen zugelassenen Indikationen – Initialbehandlung des akuten Koronarsyndroms einschließlich instabiler Angina und Myokardinfarkt, akute mäßig starke bis starke Schmerzen, akute Behandlung der Kopfschmerzphase von Migräneanfällen sowie Fieber – zur Verfügung steht.
Bislang war die Anwendung auf die Initialbehandlung des akuten Koronarsyndroms beschränkt. Zudem ist das Arzneimittel nicht mehr nur im Direktvertrieb, sondern über alle Kanäle verfügbar, denn das Arzneimittel wurde im Dezember an die Panmedica-Gruppe verkauft. Daher werde das Notfallmedikament künftig unter der Bezeichnung “Acetylsalicylsäure Panpharma i.v. 500 mg, Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung” im Handel sein. Die Vermarktung übernimmt hierzulande Panpharma, eine Tochtergesellschaft der Panmedica.
1000 mg D,L-Lysinacetylsalicylat Glycin (entspricht 500 mg Acetylsalicylsäure (ASS)) kommt beispielsweise zur Initialbehandlung des akuten Koronarsyndroms zum Einsatz. Außerdem wird das flüssige Aspirin bei akuten mäßig starken bis starken Schmerzen – wenn eine orale Anwendung nicht angezeigt ist – angewendet. Weitere Indikationen sind die akute Behandlung der Kopfschmerzphase von Migräneanfällen mit oder ohne Aura sowie Fieber; vorausgesetzt eine sofortige Temperatursenkung ist erforderlich und eine orale Gabe nicht angezeigt.
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