NNF bestätigt: pDL von Versendern abgerechnet
Rund 475 Millionen Euro stehen für die Abrechnung pharmazeutischer Dienstleistungen bereit. Abgerufen wird jedoch nur ein Bruchteil. Auch die Versender aus den Niederlanden haben pDL beim Nacht- und Notdienstfonds (NNF) abgerechnet – allerdings wurde nur ein mittlerer dreistelliger Betrag ausgezahlt.
Eine Änderung in der Arzneimittelpreisverordnung aus Dezember 2021 regelt die Finanzierung der pDL – pro Rx-Packung, die zulasten der Kassen abgerechnet wird, wandert ein Aufschlag von 20 Cent zuzüglich Mehrwertsteuer an den NNF. In den pDL-Topf zahlen auch die ausländischen Versandapotheken ein und rechnen die Dienstleistungen auch ab, wie der NNF bestätigt.
„Der bis jetzt ausgezahlte Gesamtbetrag für pharmazeutische Dienstleistungen an Versandapotheken mit Sitz in den Niederlanden liegt bei einem mittleren dreistelligen Betrag.“
Dass Versandapotheken pDL erbringen und gegenüber dem NNF abrechnen dürfen, ergibt sich aus § 1 der Anlage 11 zum Rahmenvertrag. Außerdem müssen die Online-Apotheken die im Schiedsspruch vorgegebenen Anforderungen erfüllen.
Medikationsanalyse und Co.
„Die ‚Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation’ besteht aus der Arzneimittelerfassung mittels Brown-Bag-Review und einer anschließenden pharmazeutischen Arzneimitteltherapiesicherheits-Prüfung auf arzneimittelbezogene Probleme.“ Als Brown Bag bezeichnet man die Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel, die der Patient in einer braunen Tüte von zu Hause zu dem vereinbarten Gesprächstermin mitbringt.
Im Schiedsspruch aus dem Jahr 2022 wird klargestellt, dass das Patientengespräch zur Datenerhebung und -erfassung mittels Brown-Bag-Review „in der Apotheke“ zu erfolgen hat. Somit ist die pDL erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation nur vor Ort und auf Distanz nicht per Video möglich.
Daher hat der NNF, nach Informationen von APOTHEKE ADHOC, gegenüber DocMorris auch die Erstattung der durchgeführten Medikationsanalysen verweigert. Das Verfahren ist beim Verwaltungsgericht Frankfurt anhängig – einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.
Dass die Beratung „in der Apotheke“ stattfinden muss, ergibt sich auch aus der Leistungsbeschreibung der pharmazeutischen Betreuung von Organtransplantierten und der pharmazeutischen Betreuung bei oraler Anti-Tumortherapie.
Inhalationstechnik und hoher Blutdruck
Dass auch die beiden pDL Inhalationstechnik und Risikoerfassung hoher Blutdruck für die Versender tabu sind, stellt die Abda in den FAQ klar: „Bei der erweiterten Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik und der standardisierten Risikoerfassung hoher Blutdruck ergibt es sich von selbst, dass diese nur in der Apotheke erbracht werden können.“
Im Schiedsspruch ist jedoch kein Passus zur Durchführung in der Apotheke zu finden. In der Leistungsbeschreibung zur „erweiterten Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ ist lediglich festgehalten, dass die versicherte Person die Inhalation mit einem Dummy/Placebo vom verordneten Inhalatortyp durchführen soll. Im Einzelfall, wenn therapeutisch möglich, könne die Übung der Arzneimittelinhalation aber auch mit ihrem Arzneimittel durchgeführt werden. Geprüft werden: Zustand des Gerätes, Vorbereitung der Inhalation, die Inhalation selbst, das Beenden. Eine vorangegangene Prüfung des Devices und Versenden eines Dummys vorausgesetzt, wäre das Erbringen der pDL via Video nicht gänzlich ausgeschlossen.
DocMorris hat pDL im Angebot
Auf der Website verweist DocMorris auf vier der fünf pDL: Inhalationstechnik, orale Anti-Tumortherapie, Immunsuppressiva nach Organtransplantation und erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation. „DocMorris bietet Patientinnen und Patienten erweiterte pharmazeutische Dienstleistungen an. Diese Dienstleistungen wurden eingeführt, um die Arzneimittelversorgung bei bestimmten Erkrankungen zu verbessern.“
Anspruchsberechtigte können telefonisch einen Termin für die Telefon- oder Videoberatung vereinbaren, den sie von zu Hause wahrnehmen können und der von „pharmazeutischen Expert:innen“ durchgeführt wird. Im Falle einer Videoberatung erhalten Versicherte einen Link, über den sie sich zum vereinbarten Termin einloggen können.
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