Nikotin zur Raucherentwöhnung: Die Kasse zahlt
Raucherentwöhnung ist kein Lifestyle mehr. Ab sofort können Mittel zur Tabakentwöhnung zulasten der Kassen verordnet werden. Erstattet werden sowohl verschreibungspflichtige als auch apothekenpflichtige Arzneimittel.
Bislang waren Arzneimittel zur Tabakentwöhnung sogenannte Lifestyle-Arzneimittel, die nicht von den Kassen erstattet wurden. Doch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15. Mai eine neue Regelung zur Erstattung der Tabakentwöhnung beschlossen und die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) – § 14a und Anlage IIa: Arzneimittel zur Tabakentwöhnung im Rahmen von evidenzbasierten Programmen zur Tabakentwöhnung – entsprechend angepasst. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Änderung der AM-RL nicht beanstandet. Gestern trat die Änderung mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Raucherentwöhnung: Was ist neu?
Versicherte, bei denen eine bestehende schwere Tabakabhängigkeit festgestellt wurde, haben Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung im Rahmen von evidenzbasierten Programmen zur Tabakentwöhnung. Auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind verordnungsfähig.
Die ausnahmsweise zur Tabakentwöhnung verordnungsfähigen Arzneimittel sind in Anlage IIa aufgeführt. Gelistet sind Nicotin und Vareniclin. Demnach werden alle marktverfügbaren Arzneimittel in sämtlichen Wirkstärken erstattet – allerdings ist die Kombination von Nicotin und Vareniclin ausgeschlossen. Arzneimittel mit den Wirkstoffen Bupropion und Cytisin werden demnach nicht erstattet.
Somit haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf eine Verordnung von Champix (Vareniclin, Pfizer). Der Wirkstoff ist seit Oktober 2006 in der Europäischen Union zur Raucherentwöhnung bei Erwachsenen zugelassen und wird nach einer Vertriebspause seit April 2025 wieder vermarktet. Die Erstattungsfähigkeit ist unter anderem an die Teilnahme an einem evidenzbasierten Tabakentwöhnungsprogramm geknüpft sowie an eine ärztlich festgestellte Diagnose „Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak; Abhängigkeitssyndrom“. Für die müssen mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- starkes Verlangen oder Zwang, Tabak zu konsumieren
- verminderte Kontrollfähigkeit über Beginn, Beendigung oder Menge des Konsums
- Entzugssymptome bei Reduktion oder Beendigung
- Toleranzentwicklung (steigende Mengen nötig)
- Vernachlässigung anderer Interessen zugunsten des Konsums
- fortgesetzter Konsum trotz schädlicher Folgen
Vareniclin ist zur Raucherentwöhnung bei Erwachsenen zugelassen und wird zweimal täglich eingenommen. Der Wirkstoff blockiert Nikotin, um die positiven Verstärkungseffekte des Rauchens zu verringern. Außerdem werden die belohnenden und verstärkenden Effekte des Rauchens reduziert, indem es die Bindung von Nikotin an die α4β2 neuronalen nikotinergen Acetylcholinrezeptoren verhindert. Unter Vareniclin wird zwar Dopamin freigesetzt, aber in geringerem Maße als bei Nikotin. Diese partielle Agonistenaktivität am α4β2-Nikotinrezeptor kann dazu beitragen, die Symptome des Verlangens und des Entzuges zu lindern.
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