Alles neu macht der Juli: Nach zahlreichen Neuerungen bei der Corona-Test- und Impfverordnung kommt nun die nächste Umstellung, und zwar beim Bestellintervall der Corona-Impfstoffe. Demnach müssen Ärzt:innen und Apotheken die Impfstoffbestellungen künftig zwei Wochen im Voraus erledigen. Für KW 28 (12. bis 16. Juli) fallen damit drei Bestellungen in einer Woche in der Apotheke an.
Wie der Deutsche Apothekerverband (DAV) in einem Rundschreiben informiert, ändert sich ab KW 28 das Bestellintervall für die Corona-Vakzinen. Grund dafür ist laut DAV eine künftig bedarfsgerechte Verteilung der Impfstoffe, die ab KW 30 (26. Juli bis 1. August) umgesetzt werden soll. Ähnlich wie schon jetzt die Betriebsärzt:innen müssen Vertrags- und Privatärzt:innen ihre benötigten Impfstoffdosen künftig ebenfalls für die übernächste Woche bestellen. Auch für Apotheken heißt es somit, die Impfstoffbestellungen zwei Wochen im Voraus an den Großhandel zu übermitteln. „An der wöchentlichen Belieferung der Praxen durch die Apotheken ändert sich nichts“, heißt es vom DAV. Diese erfolgt weiterhin montags.
Das Besondere: Da sich das Bestellintervall bereits in der nächsten Woche ändert, kommen auf die Kolleg:innen gleich drei Bestellungen innerhalb einer Woche zu:
- Bis Dienstag, 13. Juli um 12 Uhr bestellen die niedergelassenen Ärzt:innen noch einmal wie gewohnt ihre Impfdosen für die Folgewoche (KW 29). Bis 15 Uhr müssen die Apotheken die Bestellungen an den Großhandel übermitteln. So weit, so bekannt.
- Durch das neue Bestellintervall trifft am Dienstag jedoch ebenfalls direkt die Order für die übernächste Woche (KW 30) ein. Diese muss von den Apotheken am Donnerstag, 15. Juli zwischen 12 und 15 Uhr an den Großhandel gegeben werden.
Wichtig: Damit die Apotheken wissen, für welche Woche die jeweiligen Bestellungen sind, sollen die Ärzt:innen die Rezepte entsprechend kennzeichnen: für die Woche vom 19. bis 23. Juli 2021 „Bestellung für die 29. KW“ und für die Woche vom 26. bis 30. Juli 2021 „Bestellung für die 30. KW“.
- Zwischendurch folgt am Mittwoch, 14. Juli noch die gewohnte Bestellung der Betriebsärzt:innen, die zwischen 12 und 15 Uhr an den Großhandel gehen muss.
Ab der Folgewoche (KW 29) geht es dann im neuen Rhythmus mit zwei Bestellungen pro Woche weiter – dienstags die Arztpraxen, mittwochs die Betriebsärzt:innen. Der Großhandel informiert weiterhin mittwochs über die jeweiligen Liefermengen. Auch bei der Bestellung an sich bleibt alles beim Alten: Ärzt:innen bestellen weiterhin per Muster-16-Formular, Erst- und Zweitimpfungen separat.
Die Umstellung des Bestellintervalls erfolgt aufgrund eines neuen Verteilschlüssels der Impfstoffe. „Zukünftig sollen diese nicht mehr bevölkerungsbezogen, sondern entsprechend des Bedarfs verteilt werden“, teilt der DAV unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit. Demnach sei die Nachfrage nach Impfstoffen aufgrund der fortschreitenden Impfquote inzwischen regional unterschiedlich. Ein Festhalten am bisherigen Verteilverfahren würde zu einer Fehlverteilung führen, heißt es aus dem BMG. Die Impfstoffbestellungen zwei Wochen im Voraus zu tätigen, sei erforderlich, „weil das BMG und der pharmazeutische Großhandel rechtzeitig einen Überblick benötigen, wie- viele COVID-19-Impfstoffe wo benötigt werden, um dann die Verteilung vornehmen zu können“, informiert der DAV.
Trotz des neuen Verteilprinzips seien jedoch auch künftig Kürzungen der bestellten Impfstoffmengen nicht ausgeschlossen, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung. „Es wird derzeit von BMG, Impfstoffherstellern und Großhandel geprüft, ob die Arztpraxen zukünftig zumindest etwas früher als bisher eine Rückmeldung erhalten können, ob die bestellte Menge in dem Umfang ausgeliefert werden kann.“
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