Nach AvP-Pleite: PTA sorgen sich um ihren Job
Beim Rechenzentrum AvP läuft nichts mehr ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Am Mittwoch hatte das Amtsgericht Düsseldorf den Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos von der Düsseldorfer Kanzlei White & Case gestellt. Ob und wann die Apotheken ihr Geld bekommen, ist derzeit noch nicht klar. Apotheken fürchten durch die AvP-Pleite um ihre Existenz und PTA um ihren Job.
Mehr als 3.000 Apotheken sind von der AvP-Pleite betroffen. In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass das Rechenzentrum Probleme bei der Auszahlung hat. Apotheken warteten seitdem auf ihre Abschlagszahlung. Am vergangenen Freitag kam zunächst die erlösende Nachricht, dass das Geld unterwegs sei. Doch es sollte anders kommen und der Worst Case eintreten: „Die BaFin hat am 14. September 2020 Herrn Ralf R. Bauer als Sonderbeauftragten bei der AvP Deutschland GmbH eingesetzt. Sie hat ihm die alleinige Geschäftsführung übertragen. Der Sonderbeauftragte hat am 15. September 2020 einen Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht Amtsgericht Düsseldorf für die AvP Deutschland GmbH gestellt.“
Apotheken fürchten seit Bekanntgabe der AvP-Pleite um ihre Existenz und Apothekenmitarbeiter*innen um ihren Arbeitsplatz. Schnelle Hilfe kommt von den anderen Rechenzentren, die einen Schutzschirm aufspannen. So verspricht beispielsweise Noventi schnelle und unbürokratische Hilfe und will bis zu 250 Millionen Euro innerhalb kürzester Zeit für die AvP-Apotheken bereitstellen. Das Geld fließt als vorgezogene Abschlagszahlung und gilt als Zwischenfinanzierung; für eventuelle Ausfälle steht Noventi nicht gerade.
Die Insolvenz von AvP bringt den Apotheken nicht nur Liquiditätsprobleme und stellt sie vor die Aufgabe, schnell ein neues Rechenzentrum zu finden, sondern sie müssen sich auch mit dem Finanzamt herumärgern. Denn wie Steuerberater Stefan Kurth gegenüber APOTHEKE ADHOC mitteilt, wird die Umsatzsteuer auch auf die noch nicht ausgezahlten Abrechnungen fällig.
„Durch die bei wirksamer Abtretung erfolgte Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung der Leistungsträger an die AvP ist der Leistungsaustausch vollzogen“, so Kurth. Aus diesem Grund ist nach seiner Rechtsauffassung auch die Umsatzsteuer aus den Lieferungen an die Finanzverwaltung abzuführen. „Derzeitig ist dies jedoch nicht möglich, da seitens der AvP auch keinerlei Abrechnung erstellt worden ist. Aus diesem Grund werden wir bei der Finanzverwaltung einstweilen eine Fristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung beantragen.“
Kurth glaubt nicht, dass Apotheken bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens die gesamten Forderungen eintreiben können. Er geht auch nicht davon aus, dass die ausstehenden Gelder vor Ende 2021 zur Verfügung stehen. Deshalb sollten Apotheken nicht nur kurzfristig mit dem Großhandel über Stundungen und mit dem neuen Rechenzentrum über Vorauszahlungen sprechen, sondern auch die Inanspruchnahme von Zwischenkrediten bei ihrer Hausbank prüfen. Die Apobank hat eine Hotline eingerichtet.
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