Die einen lieben ihn, die anderen denken mit Grauen an ihn. Die Rede ist vom Samstagsdienst in der Apotheke. Denn dieser verkürzt nicht nur das Wochenende, sondern muss auch bei der Urlaubsplanung berücksichtigt werden. Oder besteht ein Recht auf ein freies Wochenende vor und/oder nach dem Urlaub?
Generell gilt: Beim Zeitpunkt des Urlaubs bestimmt der/die Chef:in mit. So regelt § 11 Absatz 6 Bundesrahmentarifvertrag Folgendes: „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs durch den Apothekeninhaber sind die Urlaubswünsche der Mitarbeiter zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“ Das bedeutet, du kannst deinen Urlaub zwar selbst planen, wann du willst, brauchst jedoch grünes Licht von der Apothekenleitung.
Hinzu kommt aber, dass du auch mögliche Samstagsdienste beachten musst. Das Problem: Der genaue Dienstplan steht zum Zeitpunkt der Planung meist noch gar nicht fest. Da stellt sich die Frage, ob nicht vor und/oder nach dem Urlaub das Recht auf ein freies Wochenende besteht.
Wochenende vor oder nach Urlaub muss frei sein
Grundsätzlich gilt der Samstag als regulärer Werktag und für Apothekenangestellte somit als Arbeitstag. Wer also frei haben möchte, muss dafür einen Urlaubstag opfern. Ein Recht auf mindestens ein freies Wochenende vor/nach dem Urlaub besteht trotzdem. Denn das Bundesurlaubsgesetz schreibt in § 7 „Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs“ vor, dass die freien Tage generell zusammenhängend zu gewähren sind. Lediglich, wenn dies aufgrund von betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht möglich ist, besteht das Recht, den Urlaub zu teilen.
Bei einer Teilung gilt jedoch, dass mindestens zwölf Werktage am Stück frei sein müssen – sofern der Anspruch noch mehr als zwölf Tage umfasst. Das bedeutet, bist du an einem Samstag das letzte Mal in der Apotheke und startest am Montag darauf in einen zweiwöchigen Urlaub, gilt dieser bis einschließlich zum übernächsten Samstag. Somit muss entweder das Wochenende vor oder nach dem Urlaub frei sein.
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