Musik im HV: Worauf ist zu achten?
Zugegeben, ist der Kundenansturm in der Apotheke groß, verstehst du oft dein eigenes Wort nicht mehr. Dann gibt es jedoch auch Phasen, in denen es fast mucksmäuschenstill ist. Da kann ein wenig Abwechslung in Form von Musik nicht schaden. Also Radio an und los? Ganz so einfach ist es nicht. Denn beim Thema Musik im HV gibt es einiges zu beachten.
Etwas Musik im Hintergrund kann im HV ein wahrer Stimmungsaufheller sein, und zwar nicht nur für die Kund:innen, sondern auch für die Kolleg:innen. Vorausgesetzt, letztere teilen deinen Wunsch und fühlen sich dadurch nicht gestört. Schließlich bist du nicht allein in der Apotheke und die Geschmäcker sind verschieden. In puncto Musikwahl heißt es also meist: Kompromisse finden. Hast du das Team auf deiner Seite, steht noch die Rücksprache mit dem/der Chef:in an. Denn ohne sein/ihr Einverständnis geht nichts. Immerhin muss erst einmal eine Möglichkeit für das Abspielen geschaffen werden. Und auch wenn die Apothekenleitung grünes Licht gibt, heißt das nicht, dass du einfach „auf Play drücken“ darfst. Stichwort Urheberrecht.
Musik im HV: Gema nicht vergessen
Denn anders als auf deinem privaten Handy handelt es sich beim Abspielen von Musik im HV um eine Nutzung im öffentlichen Raum. Allem voran steht also in der Regel die Anmeldung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema). Denn viele Musiktitel sind lizenzpflichtig, sodass für die Nutzung eine Gebühr fällig wird, die den Urheber:innen zugute kommt. Alternativ gibt es verschiedene Anbieter für lizenzfreie Musik.
Achtung: Hat das Apothekentelefon eine Warteschleife, können auch für die dort abgespielte Musik Gebühren anfallen.
Wie teuer das Abspielen von Musik im HV wird, richtet sich danach, wie groß der Verkaufsraum ist. Ein Beispiel: Eine Apotheke mit einem Verkaufsraum bis 100 Quadratmeter, die regelmäßig Musik, zum Beispiel über Streaming, abspielen möchte, fällt unter den Aspekt „Unterhaltung ohne Veranstaltungscharakter in Einzelhandelsgeschäften“ und müsste pro Jahr 93,50 Euro zahlen. Bis 200 Quadratmeter ist es rund doppelt so viel (187,10 Euro). Soll zusätzlich noch Videomaterial über einen Fernseher abgespielt werden, steigt der Preis. Wie hoch die Kosten genau ausfallen, wird nach der Online-Anmeldung über das Gema-Portal anhand der individuellen Apothekenangaben ermittelt.
Übrigens: Neben den Kolleg:innen können womöglich auch einige Kund:innen die Musik im HV als störend empfinden. In diesem Fall kannst du beispielsweise anbieten, die Lautstärke zu reduzieren. Häufen sich die Beschwerden diesbezüglich und wird die Beratung dadurch gestört, sollte auf das Abspielen verzichtet werden. So heißt es in § 4 „Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Apothekenbetriebsräume“ der Apothekenbetriebsordnung, dass die Offizin so gestaltet werden soll, „dass der Vorrang des Arzneimittelversorgungsauftrags nicht beeinträchtigt wird und für die in der Offizin ausgeübten wesentlichen Aufgaben, insbesondere die Beratung von Patienten und Kunden, genügend Raum bleibt.“ Alternativ kann beispielsweise im Pausenraum ein Radio aufgestellt werden.
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