Die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein und die Apothekengewerkschaft Adexa haben sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2022. Außerdem sind für 2022 drei weitere Erhöhungen geplant.
Apothekenmitarbeiter:innen in Nordrhein dürfen sich rückwirkend zum Jahresanfang über mehr Geld freuen. TGL und Adexa haben eine Tariferhöhung um monatlich 50 Euro für alle Berufsgruppen und Berufsjahresgruppen vereinbart. Damit nicht genug – der neue Tarifvertrag sieht zum 1. April, 1. Juli und 1. Oktober weitere Erhöhungen von je 50 Euro vor. Somit erhalten Apothekenangestellte 2022 insgesamt 200 Euro brutto mehr. PKA erhalten zum 1. Oktober 2022 90 Euro mehr und damit insgesamt ein Plus von 240 Euro in diesem Jahr. Zum 1. Januar 2023 steigen die Gehälter noch einmal um 2 Prozent.
Das verdienen PTA in Nordrhein in Vollzeit (brutto):
Berufsjahr | 1. Januar 2022 | 1. April 2022 | 1. Juli 2022 | 1. Oktober 2022 | 1. Januar 2023 |
1 bis 2 | 2.150 Euro | 2.200 Euro | 2.250 Euo | 2.300 Euro | 2.346 Euro |
3 bis 5 | 2.242 Euro | 2.292 Euro | 2.342 Euro | 2.392 Euro | 2.440 Euro |
6 bis 7 | 2.430 Euro | 2.480 Euro | 2.530 Euro | 2.580 Euro | 2.632 Euro |
8 bis 9 | 2.689 Euro | 2.739 Euro | 2.789 Euro | 2.839 Euro | 2.896 Euro |
ab 10 | 2.749 Euro | 2.799 Euro | 2.849 Euro | 2.899 Euro | 2.957 Euro |
Der neue Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2023.
„Nach komplizierten Tarifverhandlungen ist auch das Ergebnis komplizierter, als wir uns das gewünscht haben. Aber nach dem Wechsel an der TGL-Spitze und zusätzlichem medialen Störfeuer aus Richtung des Apothekerverbands Nordrhein freue ich mich, dass wir diesen rückwirkenden Abschluss für unsere Mitglieder erreichen konnten und sie sich nicht länger von der Entwicklung im restlichen Bundesgebiet abgekoppelt fühlen müssen. Mit den verhandelten Gehältern sollen die Mitarbeitenden eine angemessene Wertschätzung ihrer Leistungen erfahren, bestehende Arbeitsverhältnisse in der Folge erhalten und künftige Arbeitsverhältnisse durch Steigerung der Attraktivität gefördert werden“, kommentiert Adexa-Vorstand Tanja Kratt.
Anspruch auf einen Tarifvertrag und damit einhergehende Tariferhöhungen haben PTA nur, wenn sie selbst Mitglied der Adexa und der/die Chef:in Mitglied im Arbeitgeberverband (TGL) ist.
PTA, die kein Adexa-Mitglied sind, können dennoch Anspruch auf die Tariferhöhung haben. Nämlich dann, wenn Arbeitgebende und Arbeitnehmende den Gehaltstarifvertrag als Grundlage im Arbeitsvertrag vereinbart haben. Wer jedoch eine Klausel mit einer Summe X vereinbart hat, hat das Nachsehen. Leer gehen auch die PTA aus, die als Klausel im Arbeitsvertrag „den Tarifvertrag in der aktuell geltenden Fassung“ vereinbart haben. PTA, die wiederum „das jeweils geltende Tarifrecht“ schriftlich festgelegt haben, profitieren automatisch von der Tariferhöhung.
Zum 1. Januar hatten sich Adexa und Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt. Die Löhne von PTA stiegen zum 1. Januar 2022 um 200 Euro brutto in allen Berufsjahrstaffelungen. Somit steigt das Gehalt im ersten und zweiten Berufsjahr von 2.149 Euro auf 2.349 Euro. Um das Gehaltsgefüge beizubehalten, durften sich auch Apotheker:innen, Pharmazieingenieur:innen, Apotheken- und Apothekerassistent:innen über ein monatliches Plus von 200 Euro brutto freuen.
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