Als PTA bist du Expert:in darin, Kund:innen auf Neben- und Wechselwirkungen und die damit verbundenen Gefahren bei der Einnahme von bestimmten Arzneimiteln hinzuweisen. Und das gilt auch, wenn du selbst bestimmte Präparate einnehmen musst. Stichwort Arbeitsschutz. Sind Medikamente am Arbeitsplatz erlaubt?
Alkohol in der Apotheke ist in der Regel tabu. Zwar gibt es kein gesetzliches Verbot, bei der Arbeit Alkohol zu trinken. Doch dies kann laut der Gewerkschaft ver.di einen Verstoß gegen die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV) darstellen. Denn der Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit sind das A und O, vor allem in der Apotheke. Schließlich erfordert deine Tätigkeit dort ein hohes Maß an Verantwortung. Doch was gilt in puncto Medikamente am Arbeitsplatz?
Es kommt darauf an. Entscheidend ist, welche Wirkstoffe enthalten sind und welche Dosierung erfolgt. Immerhin können einige Wirkstoffe die Fahrtauglichkeit beeinflussen oder den Gleichgewichtssinn stören. Das kann auch bei der Arbeit unerwünschte Folgen haben und nicht nur dich selbst, sondern auch Dritte gefährden.
Medikamente am Arbeitsplatz: Kein generelles Tabu
Die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sieht in § 15 „Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten“ unter anderem Folgendes vor: „Die Versicherten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Unternehmers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie für Sicherheit und Gesundheitsschutz derjenigen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind.“ Und dazu gehört auch, dass sich Angestellte „durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen [dürfen], durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.“ Dies schließt die Einnahme von Medikamenten ein. Im Klartext heißt das, dass Medikamente am Arbeitsplatz tabu sind, wenn dadurch Gefahren entstehen können.
Während einige Medikamenteneinnahmen wie eine einzelne Schmerztablette vergleichsweise harmlos sind, können andere zu Ausfallerscheinungen wie Störungen der Grob- und Feinmotorik, Problemen bei der Informationsverarbeitung oder einem auffälligen Sozialverhalten während der Arbeit führen. Und das kann sowohl im HV als auch in der Rezeptur gefährlich werden. Gemäß der DGUV-Vorschriften sind entsprechende Medikamente am Arbeitsplatz tabu.
Das gilt auch für Arzneimittel, die eingenommen werden, um sich überhaupt erst „fit“ für die Arbeit zu machen. Stichwort Hirndoping. Demnach nehmen rund 2 Prozent der Beschäftigten in Deutschland täglich leistungssteigernde oder stimmungsaufhellende Medikamente, das sind rund 700.000 Arbeitnehmer:innen bundesweit, informiert die AOK.
Wer bei Kolleg:innen entsprechende Anzeichen beobachtet, sollte diese darauf ansprechen und im Ernstfall den/die Chef:in informieren.
Mehr aus dieser Kategorie
Beschäftigungsverbot: Kein Erholungsbedürfnis = kein Urlaub?
Weil ein Fortsetzen der beruflichen Tätigkeit für einige Schwangere gefährlich werden kann, kommen mitunter Beschäftigungsverbote ins Spiel. Dass ausstehender Urlaub …
Bei Rot gefahren: Fahrtenbuch statt Fahrverbot?
Im Botendienst muss es mitunter schnell gehen. Doch auch wer im Auftrag der Apotheke beziehungsweise mit dem Firmenauto unterwegs ist, …
Wegezeit: Muss der Arbeitsweg bezahlt werden?
Ob Stau, Wintereinbruch oder Verspätungen bei Bus und Bahn – der Arbeitsweg kann mitunter zur Tortur werden und deutlich mehr …