Mayd will operatives Geschäft wieder aufnehmen
Mayd ist pleite. Kaum wurde der Insolvenzverwalter bestellt, plant das Start-up den nächsten Coup und will das operative Geschäft wieder aufnehmen. Dazu soll auf die Mayd WebApp umgestellt werden. Die Apotheken werden bereits informiert.
Am 19. Juni meldete der Lieferdienst Insolvenz an. Frisches Geld konnte das Berliner Start-up nicht einsammeln. Nur wenige Wochen später meldet sich Mayd mit einem Update bei den Apotheken. „Wie angekündigt, arbeiten wir aktuell zusammen mit dem Insolvenzverwalter mit vollem Einsatz an einer Wiederaufnahme des operativen Geschäfts.“
Geplant ist eine Umstellung der Bestellabwicklung. In den vergangenen Monaten hat der Lieferdienst die neue Mayd WebApp – eine Web-basierte Bestellmanager-Software – entwickelt. Diese löst das bisherige iPad ab und kann an einem beliebigen Computer der Apotheke geöffnet und genutzt werden. Es sind alle bekannten Funktionalitäten vorhanden. Zudem wurde die Struktur verbessert. So sollen der Apotheke mehr Übersichtlichkeit und „diverse hilfreiche Filter-Funktionen“ geboten werden. Die WebApp wurde in den vergangenen Monaten bereits mit Apotheken im operativen Tagesgeschäft getestet.
Die Umstellung ist nötig, denn aufgrund des vorläufigen Insolvenzverfahrens laufen die Leasingverträge für die iPads aus. „Nun [ist] der Zeitpunkt für einen flächendeckenden Wechsel auf die Mayd WebApp gekommen.“
Mayd: Wie geht es weiter?
Mit dem Update per Mail haben die Apotheken Login-Daten für die künftige Nutzung der WebApp erhalten. Zudem sollen die iPads bis spätestens 19. Juli zurückgeschickt werden – das entsprechende Retourenlabel stellt der Lieferdienst bereit. Der Bondrucker soll nicht retourniert werden, da dieser auch mit der WebApp genutzt werden kann. Werden die iPads nicht rechtzeitig zurückgeschickt, werden die Leasingkosten ab dem 1. August der Apotheke von everphone in Rechnung gestellt.
Schon jetzt können sich die Apotheken in die WebApp einloggen und die Login-Daten auf dem Computer speichern. Nach der Probe-Anmeldung gibt es erst einmal nichts weiter zu tun.
Sobald Mayd das operative Geschäft wieder aufnimmt, laufen die Bestellungen über die WebApp in der Apotheke ein. Die Packlisten und Lieferscheine können dann über den bislang genutzten Mayd-Drucker, den eigenen Bondrucker oder einen normalen Drucker ausgedruckt werden. Kommt der Bon- oder der eigene Drucker zum Einsatz, soll die entsprechende Information an Mayd gesendet werden. Ist dies der Fall, wird ein Retourenlabel für den Mayd-Drucker an die Apotheke geschickt.
Für Mayd wurde es zuletzt eng. Mitte Juni wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Bereits zuvor setzten die Firmengründer Hanno Heintzenberg und Lukas Pieczonka den Rotstift an. Die Mitarbeiterzahl, die in Höchstzeiten bei 160 Angestellten lag, wurde auf rund 40 eingekürzt. Bereits vorinsolvenzlich seien Maßnahmen zur Optimierung des Geschäftsmodells umgesetzt worden, heißt es vom vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Florian Linkert aus Berlin. In den kommenden Wochen würden die möglichen Sanierungsoptionen geprüft.
Während der Lieferdienst abgeschaltet ist, ist Mayd Care aktiv. Das Portal setzt auf digitale Arzneimittelbestellung und verbindet Pflegeeinrichtungen mit den Apotheken vor Ort und behandelnden Ärzt:innen. Mayd Care wirbt mit digitalisierten Medikationsplänen, einer 1-Klick Bestellung mit Lieferverfolgung, der automatischen Anforderung von (E-)Rezepten sowie der rechtssicheren Dokumentation. Mayd Care gehört zur Mayd Group GmbH – Heintzenberg und Pieczonka sind Managing Directors.
Mehr aus dieser Kategorie
Ab 15. Oktober: Änderungen beim Impfhonorar
GKV-Spitzenverband und DAV haben sich auf neue Impfhonorare geeinigt. Zum 15. Oktober tritt der Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von …
Syphilis: Benzylpenicillin-Benzathin wird knapp
Anfang September tagte der Beirat zu Liefer- und Versorgungsengpässen. Bewertet wurde unter anderem die Versorgungslage von Benzylpenicillin-Benzathin. Das Antibiotikum, das …
Akutversorgung: Stückeln nicht erlaubt
Der Rahmenvertrag sieht im Akutfall keine Abgabe von Teilmengen vor. Allerdings sind Abweichungen von der verordneten Packungsgröße möglich. Diese sind …