Masken-Coupons nur noch bis 15. April gültig
Abgabefrist endet in wenigen Tagen: Bis einschließlich 15. April können Anspruchsberechtigte den zweiten Masken-Coupon noch in der Apotheke einlösen. Dann endet die Masken-Verteilaktion.
Mitte Dezember startete die Maskenverteilaktion in den Apotheken. Die Maßnahme erwischte die Kolleg:innen kalt – es blieb nur wenig Vorbereitungszeit. Vom 15. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 erhielten Risikopatient:innen einmalig drei kostenlose Schutzmasken in der Apotheke. Im zweiten und dritten Schritt konnten im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021 sowie vom 16. Februar 2021 bis zum Ablauf des 15. April 2021 einmalig jeweils sechs Schutzmasken an die Anspruchsberechtigten gegen Vorlage des Berechtigungsscheins und Zahlung einer Eigenbeteiligung von zwei Euro abgegeben werden.
Abgabefrist für den zweiten Masken-Coupon endet im April
Der zweite Berechtigungsschein ist also nur noch wenige Tage gültig – bis 15. April. Den Masken-Coupon können Apotheken mit Ablauf der Frist nicht mehr beliefern. Pro Maske erhalten die Apotheken ein Honorar in Höhe von 3,90 Euro.
Abgabe und Abrechnung des Berechtigungsscheins
Legt der/die Anspruchsberechtigte den Coupon in der Apotheke vor, werden sechs Schutzmasken geliefert und die Eigenbeteiligung von zwei Euro kassiert. Die Abgabe wird mit dem Apothekenstempel und der Unterschrift der abgebenden Person auf dem Berechtigungsschein bestätigt. Der Coupon bleibt in der Apotheke und wird bis zum 31. Dezember 2024 unverändert aufbewahrt.
Achtung: Der Berechtigungsschein wird nicht beim Rechenzentrum eingereicht!
Auf Grundlage der vorliegenden Berechtigungsscheine erstellt die Apotheke einmal pro Kalendermonat einen Sammelbeleg über die Summe der abgegebenen Masken. Dieser enthält die Anzahl der Sets, die Summe des Erstattungsbetrags und der Eigenbeteiligung.
Achtung: Die Sammelbelege können letztmals mit den Rezepten von Mai 2021 abgerechnet werden.
Der Beleg „Nacht- und Notdienstfonds des DAV“ kann auch handschriftlich ausgefüllt werden, dafür sind folgende Angaben nötig:
- Die Apotheke streicht die Felder Empfänger, Fonds-IK und das Feld unter der Fonds-IK durch
- In den Verordnungsteil „Schutzmasken“ eintragen
- „Apotheken-Nummer/IK“: Apotheken-IK der abgebenden Apotheke eintragen
- Feld links neben „Summe“: Summe Eigenbeteiligung in Euro
- „Summe“: Gesamtbrutto der abgegebenen Sets (sechs Masken) in Euro
- „Sonderkennzeichen“: 06461245
- „Faktor“: Anzahl abgegebene Sets (sechs Masken), maximal vierstellig
- „Anzahl“: Summe Erstattungsbetrag der abgegebenen Sets in Cent
- „Abgabemonat Ende“: letzter Kalendertag des Abgabemonats
Der Sammelbeleg wird abgestempelt und unterschrieben.
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