Geht es um die Frage nach dem PTA-Gehalt, sind sich viele Kolleg:innen einig – es ist Luft nach oben. Doch bekommen PTA überhaupt ein Gehalt oder doch eher Lohn und was ist der Unterschied? Das erfährst du von uns.
Der Verdienst in der Apotheke ist für einen Großteil der Kolleg:innen immer wieder ein Aufreger. Schließlich reicht dieser zwar zum Überleben, jedoch nicht zum Leben, so die Meinung. Doch unabhängig von der Höhe stellt sich häufig auch die Frage, ob sich Lohn und Gehalt unterscheiden. Und wenn ja, worin genau?
Gehalt vs. Lohn
Generell ist zwischen Gehalt und Lohn zu differenzieren. Denn ersteres ist eine vertraglich festgelegte Summe, die jeden Monat für eine ebenfalls festgeschriebene Stundenzahl, beispielsweise 40 Wochenstunden, gezahlt wird und immer gleich hoch ausfällt, egal ob der Monat nur 28 statt 31 Tage hat, Feiertage dazwischenkommen oder Urlaub genommen wird. Die Zahl der geleisteten Arbeitstage oder -stunden spielt somit keine Rolle. Folglich kann das Gehalt grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt des Monats – sprich auch im Voraus zum Monatsanfang – gezahlt werden.
Demgegenüber umfasst der Lohn die Vergütung für die tatsächliche Arbeitsleistung und ist damit von dieser abhängig. Die Höhe bemisst sich an den absolvierten Arbeitsstunden plus eventueller Zuschläge, beispielsweise für Mehr- oder Nachtarbeit, und kann sich somit jedes Mal von der vorherigen Zahlung unterscheiden. Bezahlt wird also nach Stundenlohn, der im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist. Anhand der jeweiligen Lohnabrechnung können PTA anschließend nachvollziehen, wie viele Arbeitsstunden geleistet und vergütet wurden. Der Lohn kann daher erst im Nachhinein gezahlt werden.
Achtung: Auch das Gehalt kann variieren. Nämlich dann, wenn es sich aus einem Grundgehalt plus Zulagen wie individuellen Boni zusammensetzt.
Steuerlich gibt es dagegen keine Unterschiede zwischen Lohn und Gehalt, wobei bei ersterem Zuschläge für Überstunden und Co. laut DATEV nicht besteuert werden müssen. Hinzukommt, dass unabhängig von der Verdienstform Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht, wie es in § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt ist. Die Höhe berechnet sich bei einem Monatsgehalt einfach nach der Zahl der ausgefallenen Arbeitstage. Wird ein Stundenlohn gezahlt, werden die ausgefallenen Stunden herangezogen und die voraussichtlich abgeleisteten Stunden ermittelt, meist auf Basis des Vormonats.
Was bekommen PTA?
Und was bekommen PTA – Lohn oder Gehalt? Ein Großteil der PTA wird in Form von Gehalt bezahlt. So sind in den Gehaltstarifverträgen für Nordrhein, Sachsen und Apothekenangestellte aus dem Bundesgebiet feste Summen für Kolleg:innen mit einer 40-Stunden-Woche und einer bestimmten Zahl an Berufsjahren sowie für PTA-Praktikant:innen festgelegt. Besteht hingegen keine Tarifbindung und die wöchentliche beziehungsweise monatliche Arbeitszeit variiert, kommt eine Lohnzahlung in Betracht.
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