Der Lieferengpass bei Aspirin i.v. 500 mg, Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung wird voraussichtlich bis Jahresende andauern. Ursprünglich sollte sich die Liefersituation Ende April entspannen.
In einem Informationsbrief liefert Bayer Vital ein Update zum Lieferengpass von Aspirin i.v. 500 mg. Für das Arzneimittel wird voraussichtlich bis Ende Dezember 2023 eine eingeschränkte Lieferfähigkeit bestehen. „Lieferungen werden daher nur in reduzierten Mengen erfolgen“, heißt es. Als Gründe nennt Bayer eine seit November 2022 bestehende deutlich erhöhte Nachfrage aus dem Markt sowie sich derzeit abzeichnende Produktionsprobleme. Denn der Wirkstoff für Aspirin i.v. 500 mg wird in komplexen zeitlich hintereinander folgenden Produktionsaufträgen hergestellt. Dies erfordere die Zusammenarbeit mit Herstellern, die auf diese Art der Fertigung spezialisiert sind.
Aspirin i.v. 500 mg mit 1.000 mg D,L-Lysinacetylsalicylat Glycin (entspricht 500 mg Acetylsalicylsäure (ASS)) kommt beispielsweise zur Initialbehandlung des akuten Koronarsyndroms zum Einsatz. Außerdem wird das flüssige Aspirin bei akuten mäßig starken bis starken Schmerzen – wenn eine orale Anwendung nicht angezeigt ist – angewendet. Weitere Indikationen sind die akute Behandlung der Kopfschmerzphase von Migräneanfällen mit oder ohne Aura sowie Fieber; vorausgesetzt eine sofortige Temperatursenkung ist erforderlich und eine orale Gabe nicht angezeigt.
Merke: „Für die Indikationen Schmerzen, Migräne und Fieber sind Alternativen auf dem Markt verfügbar“, teilt Bayer in einem Informationsschreiben mit.
Alternativen in der Patientenversorgung: Zur Initialbehandlung des akuten Koronarsyndroms wird nach den Leitlinien der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie und Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) für alle Patient:innen ohne Kontraindikationen ASS oral oder intravenös – wenn Schlucken nicht möglich ist – empfohlen. Ist eine orale Anwendung möglich, kann ASS oral verabreicht werden.
Aspirin i.v. 500 mg ist ausschließlich in Deutschland zugelassen. Alternativen kommen mit Aspégic aus Frankreich. Der Bezug ist als Import gemäß den Ausnahmeregelungen in § 73 AMG möglich, so das Unternehmen. Somit könnte der Lieferengpass bei Aspirin i.v. über einen Import abgefedert werden.
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