Die Impfkampagne stockt – hierzulande sind derzeit (Stand 6. August) 54,5  Prozent der Bürger:innen vollständig gegen Corona geimpft, 62,3  Prozent haben mindestens eine Impfdosis erhalten. „Impfen ist ein patriotischer Akt“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gegenüber dem Münchener Merkur. „Es geht nicht nur darum, sich selbst zu schützen, sondern auch uns als Gesellschaft. […] Ich halte nichts von einer Impfpflicht gegen Covid-19. Aber ein Gebot, sich impfen zu lassen – das gibt es schon.“ Und Impfstoff gibt es genug – die Praxen können unbegrenzt bestellen.
In der letzten Augustwoche stehen den Vertrags- und Privatärzt:innen die Corona-Impfstoffe von BioNTech, AstraZeneca und Janssen/Johnson & Johnson zur Verfügung. „Arztpraxen können für die Woche vom 23. bis 29. August unbegrenzt Impfstoff bestellen“, teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung den Mediziner:innen mit. Der Bund werde die Impfstoffe in ausreichenden Mengen zur Verfügung stellen, sodass es für Erst- und Zweitimpfungen keine Höchstbestellmengen gibt. Das Bundegesundheitsministerium (BMG) gehe davon aus, dass alle Bestellungen beliefert werden können.
Die KBV bittet die Praxen, nur die Impfstoffmenge zu bestellen, die in der letzten Augustwoche auch verimpft werden kann. Außerdem werden die Mediziner:innne darauf hingewieseen, dass Impfdosen, die aufgrund der rückläufigen Nachfrage nicht benötigt werden, aber noch im Kühlschrank der Praxis lagern, an die Kolleg:innen verteilt werden dürfen. Möglich macht dies die „Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen Covid-19 an Arztpraxen und Betriebsärzt:innen“.
Apotheken dürfen von den Praxen bestellte, aber nicht abgenommene Impfdosen ebenfalls verteilen, und zwar an andere Arztpraxen, Betriebsärzt:innen und Impfzentren. „Das BMG bittet von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um die rasche Verwendung der Covid-19-Impfstoffe sicherzustellen und den Verfall von Impfstoffen zu vermeiden“, schreibt die ABDA.
Den Betriebsärzt:innen steht für die letzte Augustwoche (34. Kalenderwoche) nur Comirnaty (BioNTech) zur Verfügung – Höchstbestellmengen gibt es nicht. „Abhängig von der Zahl der Zweitimpfungen kann es jedoch sein, dass weniger Dosen für Erstimpfungen geliefert werden, als bestellt worden sind“, so die ABDA.
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