Lauterbach will Homöopathie als Kassenleistung streichen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Finanzierung homöopathischer Behandlungen durch gesetzliche Kassen streichen. „Homöopathie macht als Kassenleistung keinen Sinn“, schrieb der SPD-Politiker auf der Online-Plattform X (früher Twitter). „Die Grundlage unserer Politik muss die wissenschaftliche Evidenz sein.“ Auch den Klimawandel könne man „nicht mit Wünschelruten bekämpfen“.
Basis für homöopathische Arzneimittel können pflanzliche, mineralische und tierische Substanzen sein. Die extrem verdünnten Stoffe werden zum Beispiel in Form von Kügelchen (Globuli) verabreicht. Wissenschaftlicher Konsens ist, dass für homöopathische Behandlungen keine Wirkung nachgewiesen ist, die über Placebo-Effekte hinausgeht.
Wie der „Spiegel“ am Mittwochabend berichtete, verschickte Lauterbachs Ministerium ein Empfehlungspapier an andere Ministerien, in dem dargelegt wird, wo bei der Gesetzlichen Krankenversicherung gespart werden kann. Darin heißt es dem Bericht zufolge: „Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden.“ Und weiter: „Aus diesem Grund werden wir die Möglichkeit der Krankenkassen, in der Satzung auch homöopathische und anthroposophische Leistungen vorzusehen, streichen und damit unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermeiden.“ Zusatzversicherungen sollen aber weiter möglich sein.
Lauterbach hatte bereits im Oktober 2022 gesagt, die Streichung von Homöopathie als Kassenleistung zu erwägen. „Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz“, sagte er damals dem „Spiegel“. Dem Magazin zufolge würden durch die Maßnahme höchstens zehn Millionen Euro eingespart.
Mehr aus dieser Kategorie
Krank mit Ansage: Kündigung oder nicht?
„Ich glaube, morgen bin ich mal krank“ – Sätze wie dieser sind wohl vielen Beschäftigten schon mindestens einmal durch den …
Jahresvertrag: Vier Monate Probezeit zulässig?
Das Thema Probezeit sorgt immer wieder für Diskussionen – vor allem in Bezug auf deren maximale Dauer. Das gilt erst …
Kündigung wegen Krankheit: Erst nach mehrmaligen BEM
Beschäftigte, die wegen Krankheit länger und/oder häufiger fehlen, müssen mitunter um ihren Job bangen. Doch für eine krankheitsbedingte Entlassung gelten …











