Lauterbach will Homöopathie als Kassenleistung streichen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Finanzierung homöopathischer Behandlungen durch gesetzliche Kassen streichen. „Homöopathie macht als Kassenleistung keinen Sinn“, schrieb der SPD-Politiker auf der Online-Plattform X (früher Twitter). „Die Grundlage unserer Politik muss die wissenschaftliche Evidenz sein.“ Auch den Klimawandel könne man „nicht mit Wünschelruten bekämpfen“.
Basis für homöopathische Arzneimittel können pflanzliche, mineralische und tierische Substanzen sein. Die extrem verdünnten Stoffe werden zum Beispiel in Form von Kügelchen (Globuli) verabreicht. Wissenschaftlicher Konsens ist, dass für homöopathische Behandlungen keine Wirkung nachgewiesen ist, die über Placebo-Effekte hinausgeht.
Wie der „Spiegel“ am Mittwochabend berichtete, verschickte Lauterbachs Ministerium ein Empfehlungspapier an andere Ministerien, in dem dargelegt wird, wo bei der Gesetzlichen Krankenversicherung gespart werden kann. Darin heißt es dem Bericht zufolge: „Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden.“ Und weiter: „Aus diesem Grund werden wir die Möglichkeit der Krankenkassen, in der Satzung auch homöopathische und anthroposophische Leistungen vorzusehen, streichen und damit unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermeiden.“ Zusatzversicherungen sollen aber weiter möglich sein.
Lauterbach hatte bereits im Oktober 2022 gesagt, die Streichung von Homöopathie als Kassenleistung zu erwägen. „Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz“, sagte er damals dem „Spiegel“. Dem Magazin zufolge würden durch die Maßnahme höchstens zehn Millionen Euro eingespart.
Mehr aus dieser Kategorie
Adexa: Aufbaustudium und neue Tarifstufe für qualifizierte PTA
Die mit der Apothekenreform geplante PTA-Vertretung sorgt weiterhin für Wirbel. Für die Apothekengewerkschaft Adexa ist klar: Sollen PTA in der …
Krankmeldung tabu: Was gilt bei Verstößen?
Können Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit kommen, muss eine Krankmeldung erfolgen. Doch nicht immer ist diese zulässig. Stichwort …
Privattelefonate in der Apotheke: Wann droht die Kündigung?
Arbeit und Privates unter einen Hut zu bekommen, ist nicht immer einfach und mitunter lassen sich Überschneidungen nicht vermeiden. Doch …









