Wegen der Regierungspläne für eine Legalisierung von Cannabis warnen Ärztevertreter:innen vor Gesundheitsgefahren. Der Gesundheitsminister hält dagegen, genau diese wolle die Ampel mit der Freigabe reduzieren.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Pläne der Ampel-Koalition zur Freigabe von Cannabis gegen Kritik verteidigt. „Die Legalisierung ist der Königsweg, den Schwarzmarkt auszutrocknen“, sagte der SPD-Politiker am Mittwochabend in den ARD-„Tagesthemen“.
„Es geht uns ja darum, die Gesundheitsgefährdungen durch Cannabis zu reduzieren.“ Die Legalisierung sei eine Möglichkeit, den Konsum zu beschränken und den Jugendschutz zu verbessern, argumentierte Lauterbach.
Der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, warnte dagegen vor dem Vorhaben der Regierung. „Uns als Kinder- und Jugendärzten wäre es lieber, wenn die Cannabis-Legalisierung nicht kommt“, sagte er der „Rheinischen Post“.
„Sollte die Bundesregierung aber eine Lösung für die europarechtlichen Hürden finden, braucht es zwingend Nachbesserungen der vorgelegten Pläne.“ Fischbach kritisierte unter anderem, es sei noch keine Lösung erkennbar, wie die Weitergabe von legal erworbenem Cannabis an Jugendliche unter 18 unterbunden werden könne. „Mit einer Legalisierung würde das viel häufiger passieren, mit dramatischen Folgen für die Gesundheit der Jugendlichen“, so der Ärztevertreter.
Das menschliche Hirn sei bis zum 25. Lebensjahr noch nicht vollständig ausgereift. „Regelmäßiger Cannabiskonsum kann bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen irreparable Hirnschäden verursachen, bis hin zu einer dauerhaften Einschränkung der intellektuellen Leistungsfähigkeit und der sozialen Kompetenz.“
Lauterbach sagte mit Blick auf die aktuelle Politik, der Jugendschutz und auch der Schutz der Menschen zwischen 18 und 25 Jahren habe nicht geklappt. „25 Prozent in der Altersgruppe 18 bis 25 haben im letzten Jahr gekifft.“ Aktuell sei der Handel überhaupt nicht reguliert – „das heißt, Sie haben jetzt Dosierungen, die sehr, sehr schädlich sind. […] Sie haben zum Teil Beimengungen, die Jugendliche gezielt abhängig machen sollen.“
Wenn man die Abgabe kontrolliere, „dann glaube ich wird es uns auch gelingen, dafür zu sorgen, dass wir mehr Jugendschutz haben“, zeigte sich Lauterbach überzeugt. Auf die Frage, wie die Weitergabe an Minderjährige verhindert werden könne, räumte er jedoch ein, dass es immer „Restrisiken“ gebe. In der Sendung „RTL Direkt“ sagte Lauterbach, dass es gleichzeitig Aufklärungskampagnen geben soll: „Wir wenden uns an die Kinder, an die Jugendlichen und erklären, wieso der frühe Konsum so schädlich ist, insbesondere wenn das Gehirn noch wächst, kann der Konsum schaden.“
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch Eckpunkte Lauterbachs für eine Legalisierung beschlossen. Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen demnach künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm „Genusscannabis“ sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ und möglicherweise auch Apotheken möglich werden. Ein Gesetz will Lauterbach nur auf den Weg bringen, wenn die Pläne einer europa- und völkerrechtlichen Prüfung in Brüssel standhalten.
Aus der Union kam scharfe Kritik an den Plänen. Aber auch etwa die Bundesärztekammer lehnte sie ab und warnte vor einer Bagatellisierung von gesundheitlichen Gefahren des Cannabis-Konsums. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) befürwortet nach Angaben des Vorsitzenden Dirk Peglow grundsätzlich „eine Entkriminalisierung von Konsumentinnen und Konsumenten aller Betäubungsmittel“. Bei den Eckpunkten zur Cannabis-Legalisierung seien aber noch viele Fragen offen, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Wenn Kolleginnen und Kollegen zum Beispiel bei einer Kontrolle Cannabis finden, woher wissen sie, ob das legal gekauft wurde?“, fragte Peglow. „Was ist, wenn Eltern Cannabis-Pflanzen im Haus haben – wie wird sichergestellt, dass Kinder und Jugendliche dazu keinen Zugang haben? Wie wird generell Jugendschutz garantiert?“ Illegale Händler würden sich zunehmend auf Jugendliche als Kund:innen konzentrieren, wenn Erwachsene legal kaufen könnten, warnte der BDK-Vorsitzende. „Das sind Dinge, die geklärt werden müssen, bevor ein Gesetz verabschiedet wird.“
Der Grünen-Europaabgeordnete Niklas Nienaß kritisierte unterdessen, dass die beschlossenen Eckpunkte jetzt in Brüssel zur Prüfung vorgelegt werden sollen. „Wenn nun von einer Vorabprüfung durch die Kommission die Rede ist, handelt es sich dabei meiner Meinung nach um eine Ausrede, um den Prozess um Jahre zu verlangsamen“, sagte Nienaß dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Denn dieses Vorgehen bietet keinerlei Rechtssicherheit, ist nicht vorgeschrieben und daher auch nicht notwendig.“
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