Krankheit: Bei Fehltagen zählt Drittel-Regelung
Fallen Angestellte krankheitsbedingt bei der Arbeit aus, stellt sich häufig die Frage, wie viele Fehltage erlaubt sind und wann die Kündigung droht. Fest steht: Bei Krankheit zählt die sogenannte Drittel-Regelung. Wir verraten dir, was dahintersteckt.
PTA sind „ihrer“ Apotheke meist jahrelang treu, wie eine aposcope-Befragung gezeigt hat. Und das hat auch Auswirkungen auf den Kündigungsschutz. Denn je länger das Angestellte im Betrieb besteht, desto länger sind auch die Fristen für dessen Beendigung. Und auch bei der Frage, ob und wann eine Kündigung wegen Krankheit erfolgen kann, sollte die Betriebszugehörigkeit Berücksichtigung finden. Doch egal wie lange Angestellte im Betrieb sind – bei Krankheit greift die sogenannte Drittel-Regelung zu den Fehltagen, wie ein Urteil zeigt.
Zur Erinnerung: Bis zu 30 Fehltage pro Jahr müssen von Arbeitgebenden hingenommen werden, stellt die Gewerkschaft IG Metall klar. Übersteigen die Fehlzeiten die 30-Tage-Marke – sprich fünf Wochen bei einer Sechs-Tage-Woche –, gilt dies in der Regel als unzumutbar. Doch dabei spielt auch das Verhalten in der Vergangenheit eine Rolle. „War der Beschäftigte in drei Jahren immer mehr als 30 Tage krank, so droht eine Kündigung. Hier spricht man von häufigen Kurzerkrankungen.“
Der Fall
Vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Köln wurde der Streit um die außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung eines Angestellten verhandelt, der bereits seit 40 Jahren im Betrieb beschäftigt war. Damit galt der Mann laut Tarifvertrag eigentlich als „unkündbar“ – zumindest ordentlich. Trotzdem wurde er vom Arbeitgeber wegen zu vieler krankheitsbedingter Fehltage entlassen. Zu Unrecht, entschied das Gericht. Denn: Trotz langer Betriebszugehörigkeit greift bei Krankheit die Drittel-Regelung und eine Entlassung ist nur bei Verletzung dieser möglich.
Demnach gilt: Überschreitet die durch die Krankheit entstehende finanzielle Belastung des Arbeitgebers – Gewähren von Lohnfortzahlung – dauerhaft ein Drittel der jährlichen Arbeitstage, ist dies unzumutbar und bietet die Rechtfertigung für eine Kündigung.
Kündigung wegen Krankheit: Drittel-Regelung nur einmal verletzt
Der Angestellte hatte in den drei Jahren vor der Kündigung insgesamt 351 Krankheitstage angesammelt, davon 226 mit Entgeltfortzahlung:
- 2020/21: 182 Krankheitstage, davon 67 mit Entgeltfortzahlung
- 2021/22: 77 Krankheitstage, davon 67 mit Entgeltfortzahlung
- 2022/23: 92 Krankheitstage, davon 92 mit Entgeltfortzahlung
Entscheidend für die Frage nach einer Kündigung ist demnach, ob das Verhältnis von Leistung (Arbeitszeit) zu Gegenleistung (Vergütung) im Rahmen des Zumutbaren liegt oder nicht. Erst wenn dieses Gleichgewicht gravierend gestört ist, kommt demnach eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Im jeweiligen Fall wurde die Drittel-Regelung nur in einem Jahr verletzt. Weil jedoch bei einer krankheitsbedingten Kündigung der Verhalten der letzten drei Jahre eine Rolle spielt, war die Entlassung unzulässig.
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