Kostenloser Bürgertest für alle – Wohnsitz egal
Seit März haben Bürger:innen Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Bürgertest pro Woche. Bislang konnten die Leistung nur Personen in Anspruch nehmen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Doch damit ist bald Schluss, die Neufassung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) öffnet die kostenlosen Bürgertests unabhängig von Herkunft und Wohnsitz.
Laut Coronavirus-Testverordnung § 4a haben symptomfreie Bürger:innen Anspruch darauf, sich mittels Antigen-Test auf SARS-CoV-2 testen zu lassen. Die Kosten für die sogenannten Bürgertestungen übernimmt der Bund. Allerdings heißt es Kosten sparen – das Test-Honorar für Apotheken soll zum 1. Juli sinken.
Zurück zu den Bürgertestungen. In § 4a TestV heißt es: „Asymptomatische Personen haben Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests.“ Testungen können im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden. Bislang regelte § 6 Leistungserbringung, dass kostenlose Bürgertests nur möglich sind, wenn „gegenüber dem Leistungserbringer dargelegt wurde, dass die zu testende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat.“
Die Neufassung der TestV enthält den Passus nicht mehr. Stattdessen heißt es: „Nach § 4a haben grundsätzlich alle asymptomatischen Personen einen Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests.“ Der Anspruch ist an keine Voraussetzungen geknüpft und besteht damit auch unabhängig von Herkunft oder Wohnsitz. Allerdings ist die Inanspruchnahme unzulässig, wenn Arbeitgeber:innen ihre Angestellten zur Erfüllung ihrer Angebotspflicht nach der Coronavirus-Arbeitsschutzverordnung – kostenlose Schnelltests zur Verfügung zu stellen – an die Bürgertestung verweisen.
Noch ein Hinweis für alle Leistungserbringer:innen: Ab dem 1. August 2021 werden Bürgertestungen nur vergütet, wenn der/die Leistungserbringer:in die Ergebnismitteilung und die Erstellung eines COVID-19-Testzertifikats nach § 22 Absatz 7 Infektionsschutzgesetz auch über die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts anbietet und auf Wunsch der getesteten Person auch über die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts übermittelt.
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