Korrekturetikett: In welche Ecke muss die Unterschrift?
Der Tipp-Ex hat seit Jahren ausgedient. Wird ein Rezept schief oder falsch bedruckt, kommt stattdessen das Korrekturetikett zum Einsatz – doch es gibt einiges zu beachten. So ist in der Technischen Anlage geregelt, in welche Ecke die Unterschrift muss.
Änderungen im Taxfeld können problemlos mit Hilfe eines Korrekturetiketts vorgenommen werden. Doch das Etikett muss bestimmte Vorgaben erfüllen und die sind in der Technischen Anlage 2 zu finden. Der Sticker muss untrennbar mit dem Verordnungsblatt verbunden sein, eine Größe von 5,1 x 5,6 cm besitzen und die folgenden Felder überdecken: IK-Nummer, Zuzahlung, Gesamtbrutto und die drei Taxzeilen für Arzneimittel, Hilfsmittel und Heilmittel-Nummer und den Faktor.
Achtung: Die Felder BVG, Hilfsmittel, Impfstoff, Sprechstundenbedarf und Begr.-Pflicht dürfen nicht überklebt werden.
Die Aufkleber sind in der Innenseite geschwärzt. Ein Durchscheinen des Fehldrucks beim Scannen im Abrechnungszentrum ist nicht möglich.
Wird ein Korrekturetikett verwendet, muss dieses abgezeichnet werden – auch hier schreibt die Technische Anlage vor, in welche Ecke das Handzeichen muss. „Der Aufkleber ist von der Apotheke unten rechts über die Ecke des Aufklebers und gleichzeitig auf das Verordnungsblatt gehend mit zu signieren (Handzeichen).“ Aber keine Panik; fehlt das Handzeichen, besteht Retaxschutz.
Merke: Kommt der Aufkleber bei der Abgabe von parenteralen Zubereitungen zum Einsatz, wird dieser durch den Hash-Wert elektronisch signiert.
Korrekturetikett statt Tipp-Ex: Warum? Darum.
„Eigenständige Änderungen durch die Apotheke sowie Unkenntlichmachungen von Veränderungen (zum Beispiel mit Korrekturflüssigkeiten) sind grundsätzlich nicht zulässig und können gegebenenfalls sogar eine Fälschung des Dokumentes darstellen“, so ein Sprecher einer großen Krankenkasse. Wer dennoch einen Tipp-Ex verwendet, hat laut Kasse eine nicht nachvollziehbare Änderung vorgenommen. Und das ist nicht erlaubt: Korrekturen müssen aus Sicht der Kostenträger so vorgenommen werden, dass die Kasse erkennen kann, was geändert wurde.
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