Knapp 2.700 Euro: Inflationsausgleich für 8 von 10 Tarifbeschäftigten
Bis Ende 2024 konnten Arbeitgebende Angestellten eine Inflationsprämie zahlen, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten abzufedern. Ein Großteil hat davon Gebrauch gemacht. So haben acht von zehn Tarifbeschäftigten einen Inflationsausgleich erhalten, und zwar im Schnitt von knapp 2.700 Euro.
Bis zu 3.000 Euro konnten Chef:innen ihren Angestellten als Inflationsbonus zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 zahlen, und zwar steuer- und sozialabgabefrei. Geregelt war dies im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung zur Milderung der Folgen der Energiekrise, genau im „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“.
Doch ein Anspruch auf die Prämie bestand für Angestellte nicht, denn es handelte sich um eine freiwillige Zahlung. Ein Großteil der Tarifbeschäftigten profitierte jedoch vom Inflationsausgleich, wie eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigt. „Mehr als acht von zehn Tarifbeschäftigten (86,3 Prozent) in Deutschland haben im Zeitraum Oktober 2022 bis Dezember 2024 eine Inflationsausgleichsprämie erhalten“, heißt es.
Übrigens: In den Apotheken lief die Zahlung an die Angestellten zu Beginn eher verhalten, wie eine Umfrage der Adexa gezeigt hat.
Gesundheitswesen: Im Schnitt 2.880 Euro Inflationsausgleich
Neben der Frage, ob Angestellte die Zahlung überhaupt erhalten, konnten Chef:innen auch entscheiden, wie viel sie als Inflationsausgleich zahlen – zwischen 0 und 3.000 Euro war alles möglich. Durchschnittlich lag die Höhe der Auszahlung nah an der Obergrenze. Denn laut Destatis gab es für Tarifbeschäftigte im Schnitt 2.680 Euro.
Je nach Branche gab es dabei jedoch mitunter erhebliche Unterschiede. Das gilt auch für den Anteil der Empfänger:innen. So profitierten im Gesundheits- und Sozialwesen sogar noch mehr Tarifbeschäftigte vom Inflationsausgleich und dieser fiel zugleich höher aus: Knapp 93 Prozent bekamen die Prämie – im Schnitt in Höhe von 2.880 Euro.
„Die niedrigsten Prämien wurden im Baugewerbe mit durchschnittlich 1.103 Euro sowie im Handel mit durchschnittlich 1.419 Euro gezahlt“, heißt es von Destatis weiter. Unter den Tarifangestellte im Gastgewerbe und im Bereich der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen erhielt nur rund jede/r Achte den Bonus.
Methodik: Für die Auswertung haben die Expert:innen die in der Tarifdatenbank des Statistischen Bundesamtes erfassten Lohn-, Gehalts- und Entgelttarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen überprüft und im Hinblick auf die dort enthaltenen Regelungen zur Inflationsprämie analysiert. Um die durchschnittliche Höhe der Zahlung zu berechnen, wurden nur Tarifverträge einbezogen, bei denen eine Inflationsausgleichsprämie vorgesehen war.
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