Kinderantibiotika: BMG stellt Versorgungsmangel fest
Lieferengpässe sind aktuell die größte Herausforderung für die Apothekenteams. 98 Prozent der Kolleg:innen melden Engpässe bei Antibiotika. Betroffen sind vor allem Kindersäfte. Das Bundesgesundheitsministerium reagiert und hat für Kinderantibiotika als Saft einen Versorgungsmangel festgestellt.
Die Liste der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldeten Lieferengpässe ist lang. Stand heute fehlen 479 Arzneimittel – darunter Amoxicillin, die Kombi Amoxicillin/Clavulansäure, Cefpodoxim und Penicillin; als Trockensaft und Tablette.
Am 19. April hat das Bundesgesundheitsministerium einen Versorgungsmangel für antibiotische Kindersäfte festgestellt – dieser wurde am 25. April im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Derzeit bestehe nach Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Deutschland ein Versorgungsmangel mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder. Die Arzneimittel würden zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen eingesetzt – eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie stehe oftmals nicht zur Verfügung.
Was bedeutet die Feststellung des Versorgungsmangels für die Versorgung? Die Bekanntmachung ermöglicht es den zuständigen Behörden der Länder, nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 Arzneimittelgesetz (AMG) im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG zu gestatten.
„Das Bundesministerium für Gesundheit wird bekannt machen, wenn der Versorgungsmangel nicht mehr vorliegt“, heißt es weiter.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Krank mit Ansage: Kündigung oder nicht?
„Ich glaube, morgen bin ich mal krank“ – Sätze wie dieser sind wohl vielen Beschäftigten schon mindestens einmal durch den …
Jahresvertrag: Vier Monate Probezeit zulässig?
Das Thema Probezeit sorgt immer wieder für Diskussionen – vor allem in Bezug auf deren maximale Dauer. Das gilt erst …
Kündigung wegen Krankheit: Erst nach mehrmaligen BEM
Beschäftigte, die wegen Krankheit länger und/oder häufiger fehlen, müssen mitunter um ihren Job bangen. Doch für eine krankheitsbedingte Entlassung gelten …














