Arbeitnehmer:innen und Selbständige können ihren Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfällen verlieren, wenn sie keinen vollen Impfschutz durch eine Corona-Drittimpfung haben und in Quarantäne müssen. Das geht aus einer Expertise der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hervor, über die die Bild-Zeitung zuerst berichtet hat.
Eigentlich gewährt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) allen Personen, die infiziert sind oder unter Infektionsverdacht stehen und denen deshalb eine Ausübung ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit verboten ist, einen Entschädigungsanspruch in Geld. Die Bundestagsdienste weisen darauf hin, dass die Entschädigung laut Gesetz wegfällt, wenn etwa durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung ein solches Verbot hätte vermieden werden können.
Dabei könne auch das Fehlen einer Auffrisch- oder Booster-Impfung zum Ausschluss der Entschädigung für den Verdienstausfall führen, wenn diese eine öffentlich empfohlene Impfung sei.
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt eine Covid-19-Auffrischimpfung, wie die Parlamentsexpert:innen erläutern. Allerdings kommt es laut „Kurzinformation“ noch auf die Länder an: Erst wenn die obersten Landesgesundheitsbehörden auf Grundlage der Stiko-Empfehlung eine öffentliche Empfehlung zur Auffrischimpfung aussprechen, handele es sich um eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung im Sinne des IfSG.
Eine Übersicht über die Empfehlungen der Landesgesundheitsbehörden oder der Zahl möglicher Betroffener enthält die zweiseitige Expertise nicht.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Gratisgetränke in der Apotheke: Pflicht oder Kür?
Anstatt jeden Tag ein eigenes Wasser mit zur Arbeit zu bringen oder einen Kaffee beim Bäcker zu holen, wünscht sich …
142 Apotheken weniger im ersten Quartal 2024
Eine Apotheke in der Nähe ist vielen Patientinnen und Patienten wichtig. Aber die Branche steht unter Druck. Wie entwickelt sich …
BtM-Tausch: Aushelfen erlaubt?
Laufen in der Apotheke Betäubungsmittel (BtM)-Rezepte auf, ist in puncto Belieferung einiges zu beachten. Doch auch abseits der Verordnung lauern …