Kein Gehaltsplus wegen Wegfall der Inflationsprämie?
Noch bis Ende 2024 konnten sich zahlreiche Angestellte hierzulande über ein finanzielles Extra zum Gehalt freuen, das die gestiegenen Lebenshaltungskosten abfedern sollte. Stichwort Inflationsausgleich. Damit ist seit Jahresbeginn Schluss. Doch ist durch den Wegfall der Inflationsprämie ein nachfolgendes Gehaltsplus tabu?
Das wollte der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) vom Bundesfinanzministerium wissen. Der Grund: Die Inflationsausgleichsprämie konnte zwischen Oktober 2022 und 31. Dezember 2024 gezahlt werden, und zwar bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabefrei. Dabei konnte die Summe auch in mehreren Teilbeträgen – beispielsweise monatlich 100 Euro – gezahlt werden. Vorausgesetzt, die Auszahlung erfolgte zusätzlich zum geschuldeten Lohn und wurde entsprechend gekennzeichnet.
Das Problem: Wollen Chef:innen ihre Angestellten auch weiterhin finanziell entlasten und entscheiden sich nach dem Wegfall der Inflationsprämie für ein Gehaltsplus, könnten dadurch Nachteile für Angestellte drohen, warnten Expert:innen. Stichwort Steuernachzahlungen
Gehaltsplus nicht von Inflationsprämie abhängig
Doch das Finanzministerium gibt Entwarnung: „Sofern im Vorjahr die Inflationsausgleichsprämie (IAP) gemäß § 3 Nr. 11c EStG – in welcher Form auch immer – vom Arbeitgeber gezahlt wurde, sind anschließende Lohnerhöhungen unschädlich, sofern diese auf einer gesonderten Vereinbarung beruhen“, heißt es in einem Schreiben an den DStV. Dabei sei es zudem unerheblich, ob ein Gehaltsplus erst nach dem Wegfall der Inflationsprämie vereinbart oder bereits während des Auszahlungszeitraums zusätzlich gewährt wurde. Denn: Anders als beim Inflationsausgleich hat die Lohnerhöhung einen direkten Bezug zum Gehalt und wird somit nicht extra gezahlt, weshalb auch die regulären Steuern und Sozialabgaben darauf anfallen – für die Inflationsprämie dagegen nicht.
Dazu ein Beispiel: Haben Angestellte im Jahr 2024 durch eine entsprechende Vereinbarung monatlich 200 Euro als Inflationsbonus zusätzlich zum Gehalt erhalten, blieb diese Summer steuer- und sozialabgabefrei. Erhalten sie seit Januar 2025 denselben Betrag als reguläres Gehaltsplus, kann dies zwar ebenfalls mit Inflations-bedingten Aspekten begründet werden, Steuern und Sozialabgaben fallen jedoch trotzdem an. Die im Vorjahr gewährten Beträge bleiben jedoch davon ausgenommen und werden nicht rückwirkend steuerpflichtig. Entscheidend ist jedoch, dass das Gehaltsplus separat schriftlich vereinbart wurde.
Übrigens: Acht von zehn Tarifbeschäftigten haben hierzulande vom Inflationsausgleich profitiert.
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