Die zweite Woche der Corona-Impfungen in Hausarztpraxen läuft auf Hochtouren, die Bestellungen für die Folgewoche sind bereits getätigt. Doch für Privatärzt:innen gibt es bisher keinen Corona-Impfstoff. Der Privatärztliche Bundesverband (PBV) will sich dagegen wehren – notfalls mit einer Klage gegen das Bundesgesundheitsministerium (BMG).
Corona-Impfung nur beim Hausarzt: In § 6 der Neufassung der Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) vom 1. April 2021 wird geregelt, dass nur Arztpraxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, als Leistungserbringer definiert sind und Covid-19-Impfungen vornehmen dürfen. Privatärzt:innen erhalten somit keinen Corona-Impfstoff und Apotheken dürfen laut ABDA private Praxen selbst bei einer Bestellung nicht beliefern. Ein Zuwiderhandeln stellt nach § 73 Abs. 1a Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Ordnungswidrigkeit dar.
Mit rechtlichen Schritten zu Corona-Impfstoff für Privatärzt:innen?
Mediziner:innen in Privatpraxen sehen sich und ihre Patient:innen durch die Regelung benachteiligt und bekommen Unterstützung vom Privatärztlichen Bundesverband. Dieser informiert auf seiner Website (Stand 13. April), dass er sich im Austausch mit Gesundheitsminister Jens Spahn befinde, der die „Durchführung von Impfungen gegen COVID-19 in Privatpraxen begrüßt und unterstützt“. Entscheidend sei jedoch die „sichere Authentifizierung von Arztpraxen“. Denn Privatärzt:innen verfügen nur über eine lebenslange Arztnummer, die sie jedoch nicht als niedergelassene Ärzt:innen ausweisen kann. „Noch ist nicht ganz abzusehen, ob es uns gelingt, eine sichere Zuordnung von privatärztlichen Praxen herzustellen, die dem BMG und RKI als Sicherheit genügt“, so der PBV.
Der Verband weist auf der Website (Stand 7. April) allerdings auch darauf hin, dass er bereits rechtliche Schritte vorbereitet habe – unter anderem eine Klage gegen das BMG. Die entsprechende Schrift sei zwar vorbereitet, aber noch nicht eingereicht. Aktuell würden alle Beteiligten unter Hochdruck daran arbeiten, die Modalitäten der Impfungen sowie mögliche Schwierigkeiten bei der Datenübertragung zu regeln und anschließend die Privatärzt:innen wieder in die Impfstrategie einzubinden. Letzteres sei laut PBV ohne eine weitere Änderung der CoronaImpfV möglich. „Die bisher geplante Konzentration auf Impfzentren und Vertragsärzte dürfte bald nicht mehr zu halten sein“, sodass in Kürze auch Privatärzt:innen Corona-Impfstoff erhalten und impfen dürften.
Neben der Unterstützung durch die Private Krankenversicherung fordert auch der Hartmannbund-Landesverband Nordrhein, dass Privatpraxen schnellstmöglich gegen Covid-19 impfen sollen, denn es gebe keinen rechtfertigenden Sachgrund für „ den Ausschluss der privatärztlichen Kolleginnen und Kollegen bei der Ausweitung der Impfmöglichkeiten“. Die Impfung auch in Privatpraxen sei wichtig, um eine „möglichst rasche Durchimpfung der deutschen Bevölkerung erreichen zu können“, so der Verband.
Sobald es soweit ist, laufen Bestellung und Lieferung der Impfdosen wie bei den Vertragspraxen auch: Deadline für die Bestellung der Praxen in der Apotheke ist dienstags 12 Uhr. Die Apotheke darf aber nur eine Bestellung beim Großhandel auslösen, wenn auch eine Bestellung der Hausarztpraxis vorliegt. Jede Praxisbestellung ist dem Großhandel als separater Auftrag zu übermitteln – bis spätestens Dienstag 15 Uhr. Die Apotheke bestellt die Impfstoffe beim Großhandel (Hauptlieferanten) Vial-bezogen unter Angabe der BUND-PZN.
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