Jede/r Vierte erlebt Gewalt am Arbeitsplatz
Gewalt am Arbeitsplatz ist ein No-Go. Soweit die Theorie, denn die Praxis sieht anders aus: Rund jede/r vierte Beschäftigte hat bereits Belästigung und/oder Gewalt am Arbeitsplatz erlebt.
Hierzulande wurden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zuletzt mehr als 13.000 Gewaltvorfälle mit Beschäftigten gemeldet – Tendenz steigend. Kein Wunder, denn Gewalt am Arbeitsplatz gehört für viele Angestellte zum Alltag. So zeigen Studienergebnisse der International Labour Organization (ILO) der Vereinten Nationen, dass weltweit knapp ein Viertel aller Beschäftigten schon einmal Gewalt – physisch, psychisch oder sexuell – im Beruf erlebt hat. Denn unter den Begriff Gewalt fallen nicht „nur“ Handgreiflichkeiten oder andere tätliche Übergriffe, sondern schon deren Androhung.
Ein Großteil der Betroffenen hat sogar bereits mehrfach – konkret mehr als dreimal – Gewalterfahrungen machen müssen, wie der „Experiences of Violence and Harassment at Work: A global first Survey“ ergibt, für den mehr als 75.000 Erwachsene aus 121 Ländern befragt wurden.
Gewalt am Arbeitsplatz wird oft verschwiegen
Das Problem: Nur jede/r Zweite spricht mit anderen Menschen über seine/ihre Gewalterfahrungen. Fassen Betroffene doch den Mut dazu, dann oftmals erst nach wiederholten Vorfällen. Hauptansprechpartner:innen sind dabei die Familie oder Freund:innen. Immerhin sieben von zehn Befragten sprechen mit Kolleg:innen über ihnen widerfahrene Gewalt am Arbeitsplatz. Doch nur rund die Hälfte öffnet sich auch dem/der Chef:in gegenüber. Zur Polizei oder anderen Anlaufstellen wie der zuständigen Aufsichtsbehörde wagen sich dagegen nur 16 Prozent. Die Gründe: Betroffene fürchten um ihren Ruf und halten es oftmals für Zeitverschwendung, Gewalt am Arbeitsplatz anzusprechen.
Übrigens: Die Bundesregierung hat im Frühjahr ein von der ILO initiiertes Übereinkommen zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt angenommen, sodass auch hierzulande das Recht auf eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung gesetzlich verankert wird.
Was ist zu tun?
Kommt es zu Gewalt am Arbeitsplatz, beispielsweise mit Kund:innen oder Kolleg:innen, sollten Betroffene oder der/die mögliche Zeug:in umgehend den/die Vorgesetzte:n informieren, sodass der Vorfall der Unfallversicherung beziehungsweise der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet wird. Außerdem sollte die Polizei verständigt werden.
Wie Gewalt am Arbeitsplatz verhindert werden kann, erfährst du hier.
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