Inkontinenz-Versorgung: Augen auf bei Beratung und Abgabe
Inkontinenz gehört zu den größten Tabuthemen in der Apotheke. Denn die Scham bei Betroffenen ist groß. Gleichzeitig lauern für Apothekenteams Stolperfallen bei der Abgabe von entsprechenden Hilfsmitteln. Stichwort Kostenübernahme. Unterstützung kommt unter anderem durch digitale Plattformen.
Schätzungsweise mindestens neun Millionen Menschen leiden hierzulande an Inkontinenz. Zwar gibt es verschiedene Hilfsmittel, um Betroffene zu unterstützen, doch weil die Scham oft groß ist, ist bei der Beratung in der Apotheke besonderes Fingerspitzengefühl gefragt. Damit nicht genug. Denn auch rund um die Abgabe entsprechender Produkte ist mitunter Vorsicht geboten.
So ist die Versorgung mit Inkontinenzhilfen durch die Verträge der gesetzlichen Krankenkassen stark reglementiert. „Diese definieren nicht nur die Produktanforderungen, sondern auch die Vergütung – häufig unter Kostendruck“, erklärt Manuela Hoffmann-Lücke, Geschäftsführerin von HARTMANN Deutschland im Gespräch mit PTA IN LOVE.
Auf der anderen Seite würden für die Apotheken die Anforderungen an die Beratung und Dokumentation weiter steigen. Denn die Produktvielfalt wächst, Vertragsbedingungen werden komplexer und die personellen Ressourcen sind begrenzt. Umso wichtiger ist es, dass PTA mit den jeweiligen Vertragsdetails vertraut sind. Das gilt vor allem im Hinblick auf die Erstattungsfähigkeit bestimmter Produkte sowie die Dokumentation.
Zur Erinnerung: Inkontinenzartikel gelten als zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel und sind im Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 15 gelistet. Vor der Lieferung ist eine Genehmigung einzuholen oder eine Versorgungsanzeige einzureichen. Patient:innen leisten für Inkontinenzartikel eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Prozent des Erstattungsbetrags – aber maximal 10 Euro pro Monat – sofern keine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung vorliegt.
Inkontinenz-Beratung: Patient:innen aufklären
Hinzukommt, dass PTA und andere Apothekenangestellte für Patient:innen oft die erste Anlaufstelle sind und ihnen Unsicherheiten nehmen müssen. Denn für Betroffene ist die Orientierung im Hilfsmittelangebot oft schwierig. „Wichtig ist, transparent über die Leistungen der Kranken- und Pflegekasse zu informieren und bei Bedarf auf ergänzende Angebote hinzuweisen“, so Hoffmann-Lücke. Ihre drei wichtigsten Tipps für die Inkontinenz-Beratung lauten:
- Sensibel und diskret kommunizieren – Inkontinenz bleibt ein Tabuthema, das Empathie erfordert.
- Strukturiert beraten – Digitale Anamnesetools helfen, die richtigen Produkte zu finden und dokumentieren den Prozess nachvollziehbar.
- Vertragssicherheit schaffen – durch klare Informationen zu Kassenleistungen und Unterstützung bei der Rezeptabwicklung.
Inkontinenz-Versorgung: Auf digitale Lösungen setzen
Auch digitale Plattformen spielen hinsichtlich der Inkontinenzversorgung eine entscheidende Rolle. Sie unterstützen eine individuelle und strukturierte Beratung in Apotheken, geben automatisiert passende Produktempfehlungen und dokumentieren den gesamten Prozess transparent für die Abrechnung mit den Kassen, wie es auch HARTMANN selbst mit einer digitalen Lösung ermöglicht. „So wird die Beratung nicht nur fachlich fundierter, sondern auch organisatorisch einfacher“, betont Hoffmann-Lücke. Neben strukturierten Anamnesetools helfen auch automatisierte Logistikprozesse dabei, gesetzliche Vorgaben effizient zu erfüllen und die Versorgung patientenorientiert zu gestalten.
Der Appell: Individuelle Bedürfnisse sollten bei der Inkontinenzversorgung künftig noch stärker berücksichtigt und Fachkräfte gleichzeitig entlastet werden. „Wenn Apotheken durch intelligente Lösungen mehr Zeit für ihre Patient:innen gewinnen und gleichzeitig wirtschaftlich arbeiten können, entsteht eine Versorgung, die sowohl menschlich als auch nachhaltig ist.“
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