Inhaberwechsel: Die Apotheke wird verkauft, und jetzt?
Wird eine Apotheke beispielsweise aus Altersgründen verkauft, ist das für die Angestellten meist ein Schock und es bleiben viele offene Fragen. Einige Angestellte fürchten gar um ihren Job. Dabei gibt es für den neuen Chef klare Vorgaben.
Die Rechte und Pflichten des Betriebsüberganges regelt § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dabei gilt es zu beachten, dass die PTA nicht beim Apotheker, sondern der Apotheke angestellt ist und mit dem Verkauf das Arbeitsverhältnis nicht beendet wird. Auch eine Kündigung, die aufgrund des Apothekenverkaufs ausgesprochen werden würde, wäre unwirksam. Eine Kündigung aus anderen Gründen ist jedoch unter Beachtung der geltenden Fristen möglich.
Neuer Chef übernimmt Rechte und Pflichten
Bei einem Inhaberwechsel übernimmt der neue Chef nicht nur das Inventar, sondern auch das Personal und tritt somit in die Rechte und Pflichten aus den zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Alle im Arbeitsvertrag festgehaltenen Vereinbarungen werden vom neuen Inhaber übernommen. Es sollten also möglichst noch vor dem Verkauf alle mündlichen Vereinbarungen zu Arbeitszeiten, Stundenanzahl oder Urlaubsanspruch schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
Es gilt: Alle Rechte und Pflichten, die durch einen Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen geregelt sind, werden Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Chef und der PTA und dürfen innerhalb eines Jahres nach dem Verkauf nicht zum Nachteil der PTA geändert werden. Ändern sich allerdings der Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen innerhalb der Einjahresfrist, können die Rechte und Pflichten vorzeitig geändert werden. Auch bei fehlender beiderseitiger Tarifgebundenheit im Geltungsbereich eines anderen Tarifvertrags, dessen Anwendung zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer vereinbart wird, ist eine vorzeitige Änderung möglich.
PTA müssen informiert werden
Der alte Chef oder der neue Apothekeninhaber ist laut Gesetz verpflichtet, die Angestellten schriftlich vom Inhaberwechsel zu informieren. Den PTA muss mitgeteilt werden, zu welchem Zeitpunkt der Übergang stattfindet, aus welchem Grund, welche rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Übergang für den Mitarbeiter haben wird und die in Aussicht genommenen Maßnahmen.
Welche Möglichkeit haben PTA?
PTA dürfen innerhalb eines Monats nachdem sie schriftlich über den Verkauf der Apotheke informiert wurden, dem Übergang des Arbeitsverhältnisses schriftlich widersprechen – sowohl beim alten als auch beim neuen Arbeitgeber.
Tipp: Wechselt die Apotheke den Inhaber, sollte sich die PTA ein Arbeitszeugnis vom alten Chef ausstellen lassen.
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