Impfzertifikate: Zähler wird zurückgesetzt, Abrechnung nicht in Gefahr
Technische Probleme überschatten den Start des digitalen Impfzertifikats aus der Apotheke. Weil das Portal zeitweise überlastet war, war die Ausstellung der Impfnachweise unterbrochen. Darum wird der Zähler der Impfzertifikate zurückgestellt.
„Der Zertifikats-Zähler wird aufgrund der Abstellung der RKI-Schnittstelle zurückgestellt“, teilt der DAV den Apotheken mit. Am Dienstag (15. Juni) zwischen 11.30 Uhr und 11.45 Uhr sowie zwischen 11.59 Uhr und 17.02 Uhr wurde die RKI-Schnittstelle aufgrund einer Überlastung durch das Apothekenportal gesperrt. Die Apotheken hatten dennoch versucht, die Nachfrage der Kund:innen zu bedienen und digitale Impfnachweise auszustellen. Diese habe der Counter für die Abrechnung aktiv gezählt. Zum Wochenstart sollen die Fehlbuchungen korrigiert werden.
„Die zu dieser Zeit angeforderten Zertifikate wurden nicht ausgestellt und daher wird der Zähler am Montag, den 21. Juni.21 um die zu dieser Uhrzeit angeforderten Zertifikate reduziert.“
Außerdem weist der DAV die Kolleg:innen darauf hin, dass der mein-apothekenportal-Zähler der ausgestellten Impfzertifikate nur zur Orientierung dienen soll. Die eigentlichen Abrechnungsdaten würden den Apotheken durch eine in der Realisierung befindliche Funktion zeitnah bereitgestellt.
Die Abrechnung der bislang ausgestellten digitalen Impfnachweise sei nicht in Gefahr. „Alle erbrachten Leistungen für die Abrechnung werden dokumentiert. Es werden keiner Apotheke durch diese Änderung Nachteile entstehen.“
18 Euro erhalten die Apotheken für die Ausstellung des digitalen Impfnachweises. Werden Erst- und Zweitimpfung in zeitlichem Abstand digitalisiert, wird jeder Vorgang mit 18 Euro vergütet. Werden beide Immunisierungen von einer Apotheke in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang bearbeitet, erhält die Apotheke für die digitalisierte Erstimpfung 18 Euro und für die Zweitimpfung 6 Euro. Allerdings will Gesundheitsminister Jens Spahn das Apotheken-Honorar zum 1. Juli von 18 Euro auf 6 Euro kürzen.
Für jede Impfung – Erst- und Zweitimpfung – erstellt die Apotheke ein separates Zertifikat im Apothekenportal. Dieses hat eine Zählfunktion und zeigt die Gesamtzahl der ausgestellten Impfzertifikate an. Im Hintergrund wird laut ABDA zwischen den Impfzertifikaten differenziert – sprich, welche mit 18 Euro und welche mit 6 Euro vergütet werden. „Die Abrechnungsfunktion wird rechtzeitig im Modul ‚Digitales Impfzertifikat‘ bis Ende Juni 2021 alle erforderlichen Daten anzeigen“, teilt die ABDA im aktuellen Leitfaden mit.
Auf der Grundlage der abgerufenen Anzahl der digitalisierten Impfzertifikate erstellt die Apotheke einmal pro Kalendermonat einen Sammelbeleg über die Anzahl der erstellten Impfzertifikate I und II sowie den Erstattungsbetrag. Zum Einsatz kommt – wie bei der Abrechnung der Schutzmasken – der „Sonderbeleg Nacht- und Notdienstfonds des DAV“, der beim Rechenzentrum abgerechnet wird.
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