IKK gesund plus: Einmalhandschuhe mit Genehmigung
Wollen Apotheken Versicherte der IKK gesund plus mit Einmalhandschuhen versorgen, müssen sie ab dem 1. August eine Genehmigung einholen.
Einmalhandschuhe – steril und unsteril – gehören zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Genau zur Produktgruppe (PG) 19. Für diese Produktgruppe 19D ist keine Präqualifizierung mehr nötig. Doch die IKK gesund plus hat die Genehmigungsfreigrenze aufgehoben. Ab dem 1. August sind Einmalhandschuhe zulasten der IKK gesund plus generell genehmigungspflichtig.
GKV hat Pflegehilfsmittelvertrag gekündigt
Der GKV-Spitzenverband hat den Pflegehilfsmittelvertrag zwar gegenüber den Leistungserbringern gekündigt, aber nicht gegenüber dem DAV. Seit Monaten wird verhandelt. Das Ergebnis: „Nach mehreren Sitzungen zwischen DAV und GKV-SV wird keine Einigung auf dem Verhandlungsweg erreichbar sein.“ Denn: „Die Vertragspartner haben keine ernsthafte Bereitschaft gezeigt, den Vertrag unter Nutzung digitaler Prozesse mit effizienten Abläufen zu gestalten.“ Mehr noch: „Stattdessen bevorzugten sie einen allgemein gehaltenen Vertrag mit weitgehend analogen und zeitintensiven Prozessen.“
Der DAV hat gegenüber dem GKV die Nichteinigkeit im Verhandlungsprozess erklärt. Jetzt muss ein Schiedsverfahren die Sache klären. Für die Apotheken bestehe weiterhin keine Notwendigkeit, Einzelverträge mit dem GKV zu schließen. Bis zum 30. September bestehe eine vertragliche Grundlage für die Abgabe und Abrechnung der Pflegehilfsmittel.
Mehr aus dieser Kategorie
Ab 15. Oktober: Änderungen beim Impfhonorar
GKV-Spitzenverband und DAV haben sich auf neue Impfhonorare geeinigt. Zum 15. Oktober tritt der Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von …
Syphilis: Benzylpenicillin-Benzathin wird knapp
Anfang September tagte der Beirat zu Liefer- und Versorgungsengpässen. Bewertet wurde unter anderem die Versorgungslage von Benzylpenicillin-Benzathin. Das Antibiotikum, das …
Akutversorgung: Stückeln nicht erlaubt
Der Rahmenvertrag sieht im Akutfall keine Abgabe von Teilmengen vor. Allerdings sind Abweichungen von der verordneten Packungsgröße möglich. Diese sind …