Höchstens 800 mg: Neuer Grenzwert für Grüntee-Extrakte in NEM und Co.
Die EU-Kommission hat einen neuen Grenzwert für hochdosierte Grüntee-Extrakte, unter anderem in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM), festgelegt – bei 800 mg pro Tag ist Schluss. Hersteller müssen außerdem Warnhinweise für Verbraucher:innen liefern.
Grünem Tee werden zahlreiche gesundheitsfördernde Effekte zugesprochen. Kein Wunder, dass dieser längst nicht mehr nur als Teeaufguss genossen wird, sondern sich auch in zahlreichen Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln findet – in Form von Grüntee-Extrakten. Diese werden aus den Blättern des grünen Tees (Camellia sinensis L. Kuntze) gewonnen. Enthalten ist das Catechin (-)-Epigallocatechin-3-gallat (EGCG), das zur Gruppe der Flavonoide gehört.
Doch anders als bei klassischen Teeaufgüssen oder in Matcha-Pulver stehen Grüntee-Extrakte im Verdacht, in höheren Dosierungen zu Leberschäden, Bluthochdruck und einem erhöhten Augeninnendruck zu führen. Das Problem: Verbindliche Höchstmengen für NEM und Co. gab es bisher nicht. Nun hat die EU-Kommission per Verordnung einen neuen Grenzwert für Grüntee-Extrakte beschlossen – auch wenn weiterhin nicht belegt ist, welche Mengen als unbedenklich gelten.
Grenzwert für Grüntee-Extrakte: Maximal 800 mg EGCG pro Tag
Demnach dürfen Produkte wie NEM mit Grüntee-Extrakten, die (-)-Epigallocatechin-3-gallat enthalten (ausgenommen wässrige Grüntee-Extrakte, die (-)-Epigallocatechin-3-gallat enthalten und die nach Rekonstitution in Getränken eine vergleichbare Zusammensetzung haben wie traditionelle Grüntee-Aufgüsse), nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn der EGCG-Gehalt in einer täglichen Portion unter 800 mg liegt. Geregelt ist dies in Anhang III Teil B der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006.
Außerdem müssen die Produkte auf dem Etikett eine Angabe zur maximalen täglichen Verzehrmenge sowie einen Warnhinweis aufweisen, diese nicht zu überschreiten. Auch der EGCG-Gehalt pro Portion muss angegeben werden. Hinzu kommen folgende Warnhinweise:
- „Sollte nicht verzehrt werden, wenn am selben Tag andere Erzeugnisse mit grünem Tee konsumiert werden.“
„Sollte nicht von schwangeren oder stillenden Frauen und Kindern unter 18 Jahren verzehrt werden.“
„Sollte nicht auf nüchternen Magen verzehrt werden.“
Produkte, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Für bereits auf dem Markt befindliche Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel gilt eine Übergangsfrist bis zum 21. Juni 2023.
Übrigens: Als hochreiner Extrakt mit einem Gehalt von mindestens 90 Prozent ist EGCG in der EU als neuartiges Lebensmittel beziehungsweise Lebensmittelzutat zugelassen und darf dabei maximal 150 mg Extrakt pro Portion (maximal 300 mg/Tag) enthalten.
Achtung, Wechselwirkung
Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel mit EGCG sollten nicht mit Piperin oder Schwarzpfefferextrakt kombiniert werden, da dies die Bioverfügbarkeit von EGCG und damit die aufgenommene Menge über die sichere Menge hinaus erhöhen kann. Hinzukommt, dass es bei der Einnahme zu Wechselwirkungen mit Arzneimitteln kommen kann, dazu gehören unter anderem Cholesterinsenker, Betablocker und Krebsmedikamente, wie die Verbraucherzentrale informiert.
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