Seit rund einer Woche können Arztpraxen und impfende Apotheken die ersten an die BA.1-Variante des Coronavirus angepassten Impfstoffe bestellen. Bei der Bestellung für Kalenderwoche (KW) 38 gelten wieder Höchstbestellmengen. Maximal 240 Dosen der Omikron-Impfstoffe können geordert werden.
Noch bis morgen, 13. September, 12 Uhr, läuft die Bestellung der Corona-Impfstoffe für die kommende Woche vom 19. bis 23. September. Zum zweiten Mal können dabei auch die ersten Omikron-Impfstoffe von Moderna und Biontech/Pfizer bestellt und verimpft werden. Nachdem es bereits bei der Auslieferung für KW 37 zu Kürzungen kam, gelten auch für KW 38 wieder Höchstbestellmengen, wie die Berliner Apothekerkammer unter Berufung auf den Deutschen Apothekerverein (DAV) informiert.
Demnach müssen öffentliche Apotheken, Vertrags-, Privat-, Betriebs- und Zahnärzt:innen sowie Ärzt:innen in Krankenhäusern folgende Höchstmengen beachten:
- 240 Dosen (40 Vials) Comirnaty® 15/15 µg/Dosis (Original/Omicron BA.1)
- 240 Dosen (48 Vials) Spikevax® bivalent Original/Omicron BA.1 (50 μg/50 μg)/ml
Achtung: Auch für den „klassischen“ Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer gibt es Einschränkungen bei der Bestellung. So können ebenfalls nur maximal 240 Dosen von Comirnaty 30 µg/Dosis bestellt werden. Impfzentren und mobile Impfteams können jeweils 1.020 Dosen (170 Vials) der drei Vakzine ordern.
„Für COVID-19 Vaccine Valneva, Spikevax, COVID-19-Vaccine Janssen, Comirnaty 10 µg/Dosis für Kinder (5 bis 11 Jahre) und Nuvaxovid gibt es keine Höchstbestellmengen für die KW 38/2022“, stellt die Kammer klar. Insbesondere bei den Omikron-Impfstoffen sei jedoch auch in KW 38 mit Kürzungen zu rechnen.
„Dummy-PZN“ für Omikron-Impfstoffe
Apotheken reichen die Impfstoffbestellung wie gewohnt bis Dienstag, 14 Uhr, beim pharmazeutischen Großhandel ein. Für den Totimpfstoff von Valneva, der zum zweiten Mal bestellt werden kann, gelten dabei folgende BUND-PZN:
- COVIDVAC VALNEVA BUND (1 St): 18260368
- COVIDVAC VALNEVA BUND APO (1 St): 18260405
- COVIDVAC VALNEVA BUND OEGD 1 (1 St): 18260374
Bevor ab dem 15. September die endgültigen BUND-PZN für die beiden BA.1-Impfstoffe in den Warenwirtschaftssystemen zur Verfügung stehen, sollen übergangsweise folgende „Dummy-PZN“ genutzt werden:
- Comirnaty ORIG/BA.1: 17377571
- Spikevax ORIG/BA.1: 17377594
„In beiden Fällen ist der PZN, mit der die Bestellung ausgelöst werden soll, die Menge 1 Stück (=1 Vial) zugeordnet. Die eigentlich hinterlegte Packungsgröße von 195 Stück bzw. 10×5 ml ist für die Bestellung der beiden Impfstoffe ohne Bedeutung“, heißt es vom DAV. Hinzu kommt, dass die „Dummy-PZN“ nicht für die Abrechnung genutzt werden können. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Bezeichnungen der Omikron-Impfstoffe nicht übereinstimmen.
Für Comirnaty 30 µg/Dosis Konzentrat zur Herstellung einer Injektionsdispersion – zu erkennen an der violetten Kappe – wurde eine verlängerte Haltbarkeit von der EMA genehmigt. Im ultratiefgefrorenen Zustand sind die Vials ab sofort 15 anstatt zwölf Monate haltbar. Und das gilt auch für bereits ausgelieferte Fläschchen. Die aufgedruckte Haltbarkeit verschiebt sich also, wie der Hersteller in einem Schreiben informiert.
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