Hilfe, der/die Kund:in wird handgreiflich
Diskussionen stehen in der Apotheke praktisch an der Tagesordnung. Doch bissige Kommentare sind eine Sache. Einige Kund:innen verlieren jedoch völlig die Beherrschung und greifen zu Gewalt. Was sind die ersten Schritte, wenn der/die Kund:in handgreiflich wird?
Die anhaltenden Krisen der letzten Monate beziehungsweise Jahre haben ihre Spuren hinterlassen und die „Zündschnur“ bei vielen Menschen deutlich kürzer werden lassen. Auch in den Apotheken liegen die Nerven angesichts von derzeit mehr als 300 Lieferengpässen mitunter blank. Und zwar nicht nur bei Angestellten, sondern vor allem bei Kund:innen. Denn diese haben nicht immer Verständnis, wenn beispielsweise das gewünschte Präparat nicht lieferbar ist oder die Abgabe ohne Rezept/Abholschein nicht möglich ist, wie ein Vorfall aus Bayern beweist, bei dem ein Kunde wegen eines vergessenen Abholscheins mit einer Krücke auf einen Apotheker einschlagen wollte, wie die Polizei Ansbach berichtete. Doch was ist zu beachten, wenn ein/e Kund:in handgreiflich wird?
Kund:in wird handgreiflich: Auf Nummer sicher gehen oder einschreiten?
Das oberste Gebot lautet Hilfe holen. Weiß sich dein/e Gegenüber nicht anders als mit Gewalt zu helfen, solltest du die Situation nicht allein bewältigen. Rufe am besten direkt eine/n Kolleg:in und/oder den/die Chef:in zur Hilfe, schon allein, damit du Zeug:innen hast.
Dabei gilt jedoch: Sicherheit geht vor. Anstatt dich dem/der Täter:in in den Weg zu stellen, solltest du dafür sorgen, dass möglichst niemand in seiner/ihrer Reichweite ist, um Verletzungen zu vermeiden. Schicke weitere Kund:innen am besten nach draußen und bringe auch dich selbst in sicheren Abstand.
Achtung: Auch von einer Dokumentation des Vorfalls über das Handy ist abzusehen, denn bekommt der/die Kund:in dies mit, kann die Situation noch weiter eskalieren.
Wurde trotzdem jemand verletzt, ist umgehend die Feuerwehr zu alarmieren. Außerdem solltest du die Polizei verständigen, sobald ein/e Kund:in handgreiflich wird – am besten unauffällig. Immerhin ist dies kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat – selbst wenn sich der/die Angreifer:in wieder beruhigt, bevor Schlimmeres passiert.
Um weitere Vorfälle mit dem/der Übeltäter:in zu vermeiden, kann die Apothekenleitung ihm/ihr Hausverbot aussprechen, damit er/sie nie wieder in der Apotheke erscheint.
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