Handwerkertermin: Dürfen PTA zu Hause bleiben?
Ob Heizung, Waschmaschine oder Herd: Im Haushalt kann so einiges kaputtgehen. An einem Handwerkertermin führt dabei meist kein Weg vorbei. Doch dürfen PTA dafür zu Hause bleiben oder muss der Besuch auf nach Dienstschluss gelegt werden? Und was gilt beim Gehalt?
In § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) „Vorübergehende Verhinderung“ heißt es: „Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“ Das bedeutet, können Angestellte aus gesundheitlichen Gründen für einige Tage nicht zur Arbeit kommen, liegt dies nicht in ihrer „Macht“ und sie dürfen zu Hause bleiben, ohne dafür in Sachen Gehalt leer auszugehen. Stichwort Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Doch gilt das auch bei einem Handwerkertermin, den PTA wahrnehmen müssen?
Handwerkertermin: Keine Freistellung für PTA
Generell regelt § 616 BGB nur dringende, kurzfristige Fälle. Einen Handwerkertermin vereinbaren PTA und andere Angestellte dagegen meist einige Zeit im Voraus und aus freien Stücken. Ein „nicht in seiner Person liegender Grund“ liegt damit nicht vor. Im Gegenteil: Der Termin hätte auch für außerhalb der Arbeitszeit festgelegt oder der Dienst in der Apotheke getauscht werden können. Somit besteht kein triftiger Grund, die Arbeitsleistung nicht zu erbringen. Zu Hause bleiben dürfen PTA somit nur, wenn sie sich für den Handwerkertermin Urlaub genommen haben, in Absprache mit der Apothekenleitung Überstunden abbauen oder unbezahlten Urlaub nehmen. Andernfalls muss eine Vertretung organisiert werden, die den Termin wahrnimmt. Wer trotzdem nicht zur Arbeit erscheint oder einfach eine Krankheit vortäuscht, muss mit Konsequenzen wie einer Abmahnung oder einer Kündigung rechnen.
Liegt dagegen ein dringender Fall wie ein Wasserrohrbruch vor, der umgehend behoben werden muss, um weitere Schäden zu verhindern, kann dies laut Arbeitsrechtsexpert:innen als Ausnahme gelten – es kommt jedoch auf den/die Chef:in an, ob du dafür zu Hause bleiben darfst und/oder trotzdem Geld bekommst.
Übrigens: Neben Sonderurlaub in der Apotheke für familiäre Anlässen wie zur Hochzeit, Geburt oder Beerdigung von bestimmten Angehörigen sind in der Apotheke gemäß Bundesrahmentarifvertrag bezahlte Freistellungen möglich, unter anderem für Gerichtstermine, amtliche Vorladungen, Anzeigen beim Standesamt und Vorstellungsgespräche. Dafür kann jedoch ein schriftlicher Nachweis erforderlich sein.
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