Handlungshilfe für Test-Apotheken und Co.: Musterformular zum Testanspruch
Mit der neuen Coronavirus-Testverordnung (TestV) haben nur noch bestimmte Gruppen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Einige Anspruchsberechtigte müssen einen Eigenanteil von 3 Euro zuzahlen. Für Apotheken und andere Teststellen bedeutet das vor allem eins: Mehraufwand. Denn sie müssen die jeweilige Berechtigung prüfen und dokumentieren. Um für Erleichterung zu sorgen, stellt das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium ein Musterformular zum Testanspruch bereit.
„Nordrhein-Westfalen unterstützt Bürgerinnen und Bürger sowie Teststellen, um Coronatests unkompliziert abzuwickeln“, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums. Denn seit Donnerstag geht es in den Test-Apotheken und weiteren Teststellen mitunter chaotisch zu. Der Grund: Die kostenlosen Bürgertests für alle sind Geschichte. Anspruch auf Gratistests haben nur noch wenige Personen. Das sind:
- Kinder unter fünf Jahren,
- Schwangere im ersten Trimenon,
- Menschen mit einer Kontraindikation gegen die Corona-Impfung sowie diejenigen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den letzten drei Monaten teilgenommen haben,
- Corona-Infizierte, die sich nach häuslicher Isolation freitesten wollen, und Personen, die mit einem/einer Infizierten in einem Haushalt leben,
- Personen, die zu Hause gepflegt werden, und Beschäftigte in deren Haushalt,
- Menschen, die jemanden nicht erwerbsmäßig zu Hause pflegen,
- Personen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 der TestV.
Wer eine rote Warnmeldung in der Corona-Warn-App (= erhöhtes Risiko) hat, am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen will oder Kontakt zu Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf hat, muss für den Test 3 Euro zuzahlen.
Nachweis für Testanspruch: NRW erstellt Musterformular
Die jeweilige Anspruchsberechtigung muss in der Test-Apotheke oder einer anderen Teststelle nachgewiesen, kontrolliert und dokumentiert werden. „Das Bundesgesundheitsministerium hat nun auf Nachfrage gegenüber dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium erklärt, dass Testpersonen zum Berechtigungsnachweis gegenüber den Teststellen auch eine Eigenerklärung verwenden können“, heißt es in der Mitteilung aus NRW weiter. Und genau dafür stellt das Ministerium nun ein Musterformular für den Testanspruch bereit, um sowohl die zu testenden Bürger:innen als auch die Teststellen zu entlasten. Letztere könnten das Dokument beispielsweise digital bei der Terminbuchung zur Verfügung stellen.
Wichtig: „Es handelt sich hierbei ausdrücklich um eine Handlungshilfe und nicht um ein offizielles Dokument, das Teststellen akzeptieren oder verwenden müssen.“ Entscheidend sei laut dem Ministerium außerdem, dass das Formular wahrheitsgemäß ausgefüllt und – soweit möglich – mit entsprechenden Unterlagen, beispielsweise einem ärztlichen Attest über die Impfunfähigkeit oder einem positiven Testergebnis zum Freitesten untermauert wird.
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