Grünes Licht für Corona-Impfstoff von Valneva
Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hat grünes Licht für die Zulassung des Corona-Impfstoffs des französischen Pharmakonzerns Valneva für den EU-Markt gegeben. Das Präparat solle vorerst für Menschen von 18 bis 50 Jahre zugelassen werden, teilte die EMA am Donnerstag in Amsterdam mit. Offiziell muss nun noch die EU-Kommission zustimmen, das aber gilt als Formsache. Dies wird der sechste Impfstoff gegen das Corona-Virus in der EU.
Die EMA-Expert:innen hatten bereits seit Dezember alle Daten aus Studien und Versuchen zu dem Impfstoff mit dem offiziellen Namen VLA2001 geprüft. Im April war er in Großbritannien zugelassen worden.
VLA2001 wird in zwei Dosen verabreicht und soll dem Körper helfen, sich vor einer Infektion mit dem Virus zu schützen. Das Präparat enthält dafür inaktive, also abgetötete Viren. Diese können nicht zu einer Infektion und Krankheit führen, sie kurbeln aber die Bildung von Antistoffen an.
Nach einer eingehenden Prüfung entschieden die Expert:innen, dass die Daten zu dem Impfstoff solide seien und die EU-Kriterien zu Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität erfüllten. Da es bisher zu wenig Daten zur Wirkung bei Menschen älter als 50 Jahre gebe, soll das Präparat vorerst auch nur bis zu diesem Alter zugelassen werden. Wie wirksam der Impfstoff gegen die Omikron-Variante des Virus ist, konnten die Experten der EMA zufolge noch nicht feststellen.
Mögliche Nebenwirkungen wurden als vorwiegend mild und kurzfristig beschrieben. Dazu gehörten Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit, Kopf- und Muskelschmerzen und Übelkeit.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Krank mit Ansage: Kündigung oder nicht?
„Ich glaube, morgen bin ich mal krank“ – Sätze wie dieser sind wohl vielen Beschäftigten schon mindestens einmal durch den …
Jahresvertrag: Vier Monate Probezeit zulässig?
Das Thema Probezeit sorgt immer wieder für Diskussionen – vor allem in Bezug auf deren maximale Dauer. Das gilt erst …
Kündigung wegen Krankheit: Erst nach mehrmaligen BEM
Beschäftigte, die wegen Krankheit länger und/oder häufiger fehlen, müssen mitunter um ihren Job bangen. Doch für eine krankheitsbedingte Entlassung gelten …














