Grün statt Blau: Praxis ändert Rezeptstatus
Grün statt Blau: Dass eine Praxis ein blaues Privatrezept kurzerhand als grünes Rezept umbenannt hat, sorgte am vergangenen Mittwoch für den Lacher des Tages in der Eisenhut Apotheke.
Torsten Heide ist seit 21 Jahren Apotheker und hat schon viel erlebt. In der vergangenen Woche brachte ihn ein Novum zum Schmunzeln. Vorgelegt wurde ein blaues Privatrezept über Gaviscon Advance als Suspension zu 200 ml. Auf den ersten Blick unspektakulär, hätte die Praxis nicht handschriftlich den Rezeptstatuts „geändert“ und im Kopf des Verordnungsfeldes „Grünes Rezept“ dazugeschrieben.
Das hatte der Apotheker in all den Jahren noch nicht gesehen. „Irgendwann ist alles das erste Mal“, schmunzelt Heide. Die neue Definition: „Dieses ,Blau’ nennen wir ab sofort ‚Grün’ hat den ganzen Mittwochnachmittag für Lacher im Team gesorgt.“
Über den Grund der Statusänderung lässt sich nur spekulieren, möglich wäre ein Formularmangel – das wäre verständlich, aber trotzdem lustig.
Die Patientenversorgung hat die Verwandlung des blauen Privatrezeptes in ein grünes Rezept nicht beeinträchtigt. Denn auf einem grünen Rezept wird in der Regel eine Empfehlung verordnet, das Formular dient als Merkhilfe. Ist ein nicht-verschreibungspflichtiges Präparat wie Gaviscon Advance vermerkt, ist die Gültigkeit unbegrenzt. Außerdem kann die Verordnung unbegrenzt oft eingelöst werden.
Einige Kassen erstatten die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel – beispielsweise pflanzliche, anthroposophische und homöopathische Präparate – bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als freiwillige Satzungsleistung, wenn diese auf einem grünen Rezept verordnet wurden. Ist dies der Fall, dient das grüne Rezept zusammen mit dem Kassenbeleg als Grundlage für die Kostenerstattung. Außerdem können grüne Rezepte bis zu einer individuellen Grenze als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Privatrezepte können weiß oder blau sein, eine genaue Vorgabe gibt es nicht. Für die Verordnung von Betäubungsmitteln oder Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid für Privatversicherte muss das gelbe BtM-Rezept beziehungsweise das weiße T-Rezept bestehend aus zwei Teilen verwendet werden.
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